Was genau versteht man unter „sexualisierter Gewalt“?

Der Begriff will deutlich machen, dass Sexualität instrumentalisiert wird, um Gewalt und Macht auszuüben. Mit ihm werden strafrechtlich relevante Formen von Gewalt, aber auch Übergriffe und Grenzverletzungen, die unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Bedeutung stattfinden, bezeichnet. Grenzen verletzt, wer gegen den ausdrücklichen, spürbaren oder vermuteten Willen eines Menschen handelt.

Beispiele für Grenzverletzungen sind: das Ausnutzen des Machtgefälles einer seelsorglichen, beraterischen oder therapeutischen Beziehung, indem der*die Mitarbeiter*in sexuelle Interessen an dem anvertrauten Menschen zu befriedigen sucht, selbst wenn dieser das wünscht oder zu wünschen scheint; Umarmungen, die dem*der anderen unangenehm sind; anzügliche Bemerkungen, zum Beispiel über Aussehen oder Verhalten eines*r anderen; die Missachtung von Persönlichkeitsrechten, unter anderem durch Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder im Internet. Sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen muss sich niemand gefallen lassen oder in ihrem*seinem Arbeitsbereich dulden.

Unser Kirchenkreis folgt dem Grundsatz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Allen Anschuldigungen und Verdachtsmomenten im Kontext von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im kirchlichen Bereich ist unverzüglich nachzugehen. Die Verhinderung sexualisierter Übergriffe und der Schutz der Opfer haben dabei oberste Priorität. (EKD, 2012)

Weitere Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt von der Nordkirche.

Sollten Sie Gesprächs- oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an die UNA - Unabhängige Ansprechstelle.

0800-022099 (kostenfrei und anonym)

Auch kirchliche Mitarbeitende und Leitungspersonen können sich bei Unsicherheiten und Fragen zu diesem Thema anonym an die UNA wenden.

Meldebeauftragte

Sie haben ein Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt durch hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Kirche?
Sie wollen es melden und davon erzählen?
Sie haben übergriffiges Verhalten (mit Worten oder Taten) erlebt oder beobachtet?
Ihnen wurde übergriffiges Verhalten (mit Worten oder Taten) anvertraut?

Sprechen Sie Pastorin Maren Schlotfeldt an. Nach einem klärenden Gespräch meldet die Pastorin den Vorfall dem zuständigen Propst. Dieser beruft einen Beratungsstab ein. Der Fall wird fachlich und rechtlich aufgearbeitet.

Präventionsbeauftragter

Als Präventionsbeauftragter berät und unterstützt Pastor Thomas Schollas Sie zu allen Fragen im Umgang mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“. Bei speziellen Fragen zu Schutzkonzepten und ihrer Entwicklung z.B. in einer Kirchengemeinde hilft Ihnen Wiebke Bruns (wiebke.bruns(at)kk-rm.de )weiter.

Präventionsarbeit im Kirchenkreis

April 2018 verabschiedete die Nordkirche als erste Gliedkirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt. Damit wurde eine kirchenrechtliche Grundlage geschaffen, um für grenzachtende Kommunikation und Klarheit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.

In Anlehnung an dieses Gesetz hat die AG Prävention für unseren Kirchenkreis einen Leitfaden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt entwickelt. Darüber hinaus wurden eine Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende im kinder- und jugendnahen Bereich und ein Verhaltenskodex und ein Handlungsplan formuliert. Leitfaden, Selbstverpflichtungserklärungen, Verhaltenskodex und Handlungsplan wurden in den KKR-Sitzungen im Zeitraum von April bis August 2021 beschlossen.

Die nächsten Schritte, die die AG Prävention im Auftrag des Kirchenkreisrates nun angehen will, sind Fortbildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppe und zu verschiedenen Themen wie z.B.: Täter*innenstrategien, professionell Grenzen setzen oder die Ergebnisse der neusten Forschungsprojekte umzusetzen. Wiebke Bruns und Thomas Schollas unterstützen die Kirchengemeinden bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten. Damit folgt der Kirchenkreis dem Handlungsrahmen für die Präventionsarbeit (Präventionsgesetzausführungsverordnung – PrävGAusfVO), den die Nordkirche in einer Rechtsverordnung im November 2019 festgelegt hat.