Der achtköpfige Kirchengemeinderat steht vor dem Altar in der St. Nikolaikirche Elmshorn

Unsere Kirchengemeinderäte

Ende November haben die Mitglieder unserer Kirchengemeinden die Kirchengemeinderäte (KGR) gewählt. Inzwischen haben die meisten ihr Amt aufgenommen.

Am ersten Advent, dem 27. November, haben die Mitglieder unserer Kirchengemeinden die Kirchengemeinderäte (KGR) gewählt. Die Gremien werden in den nächsten sechs Jahren die Gemeinden leiten. Die Kirchengemeinderäte stellen sich mit einem Bild vor.

Und was macht ein KGR? Der Kirchengemeinderat:

  • verantwortet Gemeindeaktivitäten und sorgt für die Durchführung des Gottesdienstes
  • berät die Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden, für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit

Veröffentlicht am Fr 10.03.2023