Tarifabschluss erreicht

5,7% mehr über einen Zeitraum von 24 Monaten, so lautete der erfreuliche Abschluss für Beschäftigte im Tarifbereich für den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) bei den diesjährigen Verhandlungen. Das Entgelt wird in zwei Schritten, zunächst zum 01.10.2018 um 3,2% und dann zum 01.10.2019 um 2,5%, erhöht. Laufzeitende des Vertrages soll der 30.09.2020 sein.
Vorausgegangen waren intensive Diskussionen zwischen ver.di, der Kirchengewerkschaft und dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA), die insbesondere den Sozial- und Erziehungsdienst betrafen. Durch die Tarifeinigung ergibt sich für die Beschäftigten in den betreffenden Berufen in Abteilung 1 und 2 nun zur ausgehandelten Erhöhung noch eine Zulage. Erzieherinnen, Diakoninnen, Sozial-/ und Gemeindepädagoginnen dieser Abteilungen erhalten damit in der entsprechenden Tätigkeit ab Oktober eine Zulage von 105 Euro. Da es sich um eine dynamische Zulage handelt, werden zukünftige Entgeltsteigerungen auch auf diese Zulagen angewendet. Für Kirchenmusikerinnen ergeben sich hingegen neue Eingruppierungsregelungen.

Veröffentlicht am Mo 24.09.2018