Starßenszene, Deutschand in den 1950er Jahren

Feierstunde: 70 Jahre Grundgesetz

Eine Unterschrift, die Deutschland bis heute prägt: Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik unterzeichnet.

Vier Frauen und 61 Männer waren dazu bereits ab 1. September 1948 als Parlamentarischer Rat zusammengekommen. Sie arbeiteten diejenige Gesetzgebung aus, die bis heute das Fundament von Rechtsstaat und Demokratie bildet.
   Kirchenkreis, Kirchengemeinde St. Nikolai und  Diakonie möchten die Arbeit der Gründungsväter und -mütter noch einmal lebendig werden lassen. Am 23. Mai, dem 70. Jahrestag der Unterzeichnung, sind alle Interessierten um 19 Uhr in die Kirche St. Nikolai in Elmshorn zu einer Feierstunde eingeladen. Sie hören die Ansprachen von Bürgermeister Volker Hatje, Synodenpräses Beate Raudies und Propst Dr. Thomas Bergemann. Mit auszugsweisen Lesungen des Originaltexts können die Besucher den Geist des Grundgesetzes noch einmal nachempfinden. Das musikalische Programm von Kristian Schneider rahmt die Lesungen ein.
  Das Grundgesetz garantiert (umfassend) die Grundrechte des Menschen. Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist bis heute Grundsatz allen staatlichen Handelns – besonders nach den Schrecken des Nationalsozialismus. „Das Demokratiemodell des Grundgesetzes ist ein Mitmachmodell, kein Zuschauermodell“ sagt Bundesverfassungsrichter Peter Müller.

  • 23. Mai, 19 Uhr, St. Nikolai, Elmshorn

Infos Pastorin Birgit Dušková

Veröffentlicht am So 19.05.2019