Bischof Magaard am Rednerpult, im Hintergrund das Präsidium mit Florian Frisch, Beate Raudies und Pastorin Gabriele Schinkel

Propst Dr. Bergemann bekommt Verstärkung

Synode beschließt das Zwei-Pröpste-Modell für den Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf

Der Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf soll zukünftig von zwei pröpstlichen Personen geleitet werden. Das haben 67 Synodale am 28. September im Kirchlichen Zentrum Elmshorn in einer geheimen Wahl beschlossen. 44 Synodale stimmten für das Zwei-Pröpste-Modell, 21 dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Wichtige Dinge, wie die geänderte Kirchenkreissatzung, die auch die Aufteilung der Propsteien beinhaltet, und die Bildung eines Pröpstewahlausschusses, werden in der Haushaltssynode am 23. November beschlossen.

Bereits im Juni wurden zwei Leitungsmodelle von den Synodalen diskutiert: das sogenannte Ein-Propst-Modell mit einer stellvertretenden Person (ein modifiziertes Modell zur aktuell bestehenden Leitungsstruktur) und das Zwei-Pröpste-Modell. Beide Modelle wurden mit Unterstützung der Bischofskanzlei und des Landeskirchenamtes (LKA) von einer Arbeitsgruppe konkretisiert und bei der Synode am Sonnabend zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Das Ein-Propst-Modell wäre für das LKA zwar nicht genehmigungspflichtig gewesen, da es das bereits bestehende ist. Allerdings sollten nach dem Richtwert des LKA zur Leitungsspanne einer Pröpstin oder einem Propst etwa 40 Pastorinnen und Pastoren zugeordnet sein. Im Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf beträgt diese Anzahl jedoch 62. Die Dienstaufsicht über Pastorinnen und Pastoren muss bei einer pröpstlichen Person bleiben und darf nicht auf andere Pastorinnen / Pastoren übertragen werden. Um dies bei einem Ein-Propst-Modell auch zukünftig zu gewährleisten, hätte eine neue Aufgabenverteilung ausgearbeitet werden müssen, die wiederum einer abschließenden Genehmigung durch das LKA bedurft hätte.

Für das Zwei-Pröpste-Modell sprach auch, dass die Arbeitsanforderungen im Zuge der an das Projekt „Perspektive 2030“ geknüpften Maßnahmen eher ansteigen werden. Das pröpstliche Amt muss sich noch mehr mit den Aufgaben Organisation, Vision und Zukunftsarbeit befassen und etwa einen nachhaltigen Pfarrstellenplan erstellen. Die vom Landeskirchenamt herausgegebenen Soll-Zahlen haben zur Folge, dass voraussichtlich Stellen derjenigen Pastorinnen und Pastoren, die in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand gehen werden, nicht wieder ausgeschrieben werden dürfen (Personalplanungsförderungsgesetz, Beschluss der Landessynode).

Bischof Magaard machte am Samstag in Elmshorn schon in seiner Einleitung des Tagesordnungspunktes zur Leitungsstruktur deutlich, dass er das Zwei-Pröpste-Modell bevorzugt. Propst Dr. Bergemann ist erleichtert, dass die Leitungsstruktur geklärt ist. Er freut sich auf die Unterstützung. Zusätzlich zu der strukturellen Überlastung, die das Ein-Propst-Modell wie beschrieben seit zehn Jahren mit sich bringt, gab es in letzter Zeit personelle Veränderungen (angefangen mit dem plötzlichen Tod einer wichtigen Führungskraft, Sven Vierenklee, aber auch dem Weggang des stellvertretenden Propstes, Pastor Torsten Becker), die bei Propst Dr. Bergemann für einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand sorgten.

Ob es mit der Einrichtung der neuen Leitungsstruktur zu Mehrkosten kommen wird und wenn ja in welcher Höhe, ist noch offen. Die Kosten, die das Zwei-Pröpste-Modell verursacht, sind ebenfalls Thema der Haushaltsynode am 23. November. Sicher ist: Sollte es zu Mehrkosten kommen, werden sie ausschließlich vom Kirchenkreis getragen und nicht von der Landeskirche.

Veröffentlicht am Mo 14.10.2019