Perspektivwerk? Gemeinsam Zukunft gestalten!

Mit dem Perspektivwerk wollen wir Kirche in die Zukunft führen. Wir unterstützen Kirchengemeinden mit den Schwerpunkten Klimaschutz, Projektentwicklung und Fundraising. Ziel ist es, gemeinsam mit den Gemeinden Wege zu finden, wie ihre Strukturen und Gebäude nachhaltig und klimaneutral gestaltet werden können. 

Wir begleiten die Kirchengemeinden auf ihrem Weg, eine schlanke und zukunftsfähige Infrastruktur zu schaffen, die den ökologischen und ökonomischen Herausforderungen gerecht wird und gleichzeitig ihre sozialen und spirituellen Aufgaben erfüllt. Wir tragen damit dazu dabei, die Finanzstruktur zu stabilisieren und zu sichern. Wir setzen dabei auf Kooperationen und Vernetzung mit kommunalen und privaten Partnern.

Klimaschutz

Klimaschutzkonzept des Kirchenkreises

Im September 2022 wurde von der Synode einstimmig das Klimaschutz für unseren Kirchenkreis beschlossen. Damit hat unser höchstes Entscheidungsgremium nicht nur gezeigt, dass die Verantwortung gegenüber der Schöpfung eigentlich nicht mehr diskutiert werden muss, sondern gleichzeitig den Startschuss für unseren Weg zur Treibhausgasneutralität geliefert.

Unter diesem Link finden Sie unser Klimaschutzkonzept.

ÖkoFaire Gemeinden im Kirchenkreis

Die Auszeichnungen “ÖkoFaire Gemeinde” und “ÖkoFaire Einrichtung” ermutigen kirchliche Organisationen, ihren Einkauf fortschreitend fair, sozial und ökologisch auszurichten.

Mitmachen ist ganz einfach - kontaktieren Sie uns bei Interesse. Wir beraten Sie gerne!

Es gibt im Kirchenkreis Rantzaus-Münsterdorf bisher drei ÖkoFaire Gemeinden in Elmshorn:

Kirchengemeinde Bugenhagen

Kirchengemeinde Emmaus

Friedenskirchengemeinde

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema ÖkoFair.

Anna Thies

Klimaschutzkoordinatorin

Heinrichstraße 1, 25524 Itzehoe

0160 94644703
anna.thies@kk-rm.de

Förderprogramme für Klimaschutz

Die Datenbank Förder.Weg.Weiser unterstützt Sie bei der Suche nach passenden Förderprogrammen. Sie umfasst alle Programme des Bundes und der Länder für Maßnahmen in den Bereichen Gebäude und Mobilität. 

Hier finden Sie die Datenbank.

Projektentwicklung

Projektentwicklung – was ist das?

Ein Beratungsangebot für die Umnutzung kirchlicher Gebäude und Liegenschaften zur Vermittlung zwischen dem Kirchenkreis, den Kirchengemeinden, den Kommunen und anderen Netzwerkpartnern.

Welche Ziele verfolgt die Projektentwicklung?

Es sollen Projekte entstehen, die die Menschen vor Ort stärken, Räume für kirchliches Leben erhalten, bei ortsbedeutenden Gebäuden Leerstände vermeiden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Beratung ist kostenfrei.
Die Personalkosten werden zu 80 Prozent durch die AktivRegionen Steinburg und Holsteiner Auenland gefördert. 20 Prozent der Kosten trägt der Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf.

Monika Martens

Projektentwicklerin

Heinrichstraße 1
25524 Itzehoe

01515 763 9034
monika.martens@kk-rm.de

Fundraising

Fundraising für die Kirchengemeinde und Region

Sie möchten Projekte in Ihrer Kirchengemeinde voranbringen, aber es fehlt an finanziellen Mitteln? Mit gezieltem Fundraising lassen sich Unterstützer finden und Finanzquellen erschließen. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Spenden zu gewinnen, Fördermittel zu nutzen und das Kirchenleben vor Ort nachhaltig zu stärken. Dabei nehmen wir die Situation vor Ort in der Region genauso in den Blick wie digitale Möglichkeiten. 

Welche Fördertöpfe bereits zur Verfügung stehen, finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Natalie Lux

Kirchenstraße 1
25335 Elmshorn

0151 504 179 77
natalie.lux@kk-rm.de

Gemeinde- und Personalentwicklung

Was macht die GPE?

Die Arbeitsstelle für Gemeinde- und Personalentwicklung (GPE) berät Gremien und unterstützt Entwicklungsprozesse in Kirchengemeinden, in den Regionen und im Kirchenkreis. Im Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf ist Thomas Schollas Pastor für Gemeinde- und Personalentwicklung. Er ist auch der Ansprechpartner für Personalförderung im Kirchenkreis.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Pastor Thomas Schollas

Gemeinde- und Personalentwicklung

Kirchenstraße 1
25335 Elmshorn

0175 5376981
thomas.schollas@kk-rm.de

Fördertöpfe

Wie können Sie sich fördern lassen?

Hier erfahren Sie, wie sich sich fördern lassen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und verschiedene Fördertöpfe. In unserem Kirchenkreis heißen sie:

  • Regionalfonds
  • Regionalbürofonds
  • Klimaschutzmittel (geringinvestive Maßnahme)
  • Klimaschutzmittel (große Maßnahme)
  • Innovationsfonds
  • Innovationsplan

Weitere Informationen

Regionalfonds

Grundsätze für die Förderung der Zusammenarbeit in den Regionen finden Sie in diesem PDF

  1. Vor Projektbeginn stellen Sie einen Antrag an Pastor Thomas Schollas.
  2. Im Kirchlichen Verwaltungszentrum (KVZ) prüft Markus Kruse den Antrag. Dieser prüft vor allem die Deckelung pro Region und ggf. ob überplanmäßige Ausgaben vorliegen.
  3. Pastor Schollas erstellt eine Vorlage für den Kirchenkreisrat.
  4. Der Kirchenkreisrat berät über den Antrag und fällt einen Beschluss.
  5. Sie erhalten eine Rückmeldung vom Team Kirchenkreisfinanzen.
  6. Nach Durchführung (spätestens drei Monate danach) schicken Sie per Mail die vollständige Abrechnung des Projektes an Thomas Schollas und Markus Kruse zusammen mit einem Kurzbericht.
  7. Auszahlung der bewilligten Fördermittel
Kontaktadressen für den Regionalfond

Regionalbürofonds

Grundsätze für die Vergabe von Mitteln aus dem Fonds zur Errichtung von Regionalbüros finden Sie in diesem PDF

  1. Beratung durch Pastor Thomas Schollas.
  2. VorProjektbeginn stellen Sie einen Antrag an den Kirchenkreisrat. Stichtage beachten!
  3. Pastor Schollas erstellt eine Vorlage für den Kirchenkreisrat.
  4. Der Kirchenkreisrat berät über den Antrag und fällt einen Beschluss.
  5. Sie erhalten eine Rückmeldung vom Team Kirchenkreisfinanzen.
  6. Nach der Durchführung (spätestens drei Monate danach) schicken Sie per Mail die vollständige Abrechnung des Projektes an Thomas Schollas und Markus Kruse zusammen mit einem Kurzbericht.
  7. Die bewilligten Fördermittel werden ausgezahlt.

Klimaschutzmittel (geringinvestive Maßnahme)

Vergabekriterien für geringinvestive Klimaschutzmaßnahmen finden Sie in diesem PDF

  1. Beratung durch die Klimaschutzkoordinatorin Anna Thies. Bei baulichen Maßnahmen beraten Sie auch Ute Preuß und Dörthe Mahlendorf vom Team Bauen.
  2. Die Kirchengemeinde oder der Kirchengemeindeverband stellt bei der Klimaschutzkoordinatorin einen Antrag.
  3. Die Klimaschutzkoordinatorin prüft den Antrag und gibt Rückmeldung an die/den Antragstellenden.
  4. Sie reichen die Verwendungsnachweise ein und schicken einen kurzen Erfahrungsbericht.
  5. Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Kontaktadressen für geringinvestive Klimaschutzmaßnahmen

Klimaschutzmittel (große Maßnahme)

Grundsätze für die energetische Ertüchtigung von förderungsfähigen Gebäuden finden Sie in diesem PDF

  1. Beratung durch die Klimaschutzkoordinatorin Anna Thies sowie Ute Preuß und Dörthe Mahlendorf vom Team Bauen.
  2. Sie stellen Ihren Antrag an die Klimaschutzkoordinatorin.
  3. Die Klimaschutzkoordinatorin und das Team Bauen prüfen Ihren Antrag und leiten ihn an den Vergabeausschuss weiter. Stichtag beachten!
  4. Der Vergabeausschuss berät und spricht eine Empfehlung aus.
  5. Sie erhalten eine Rückmeldung.
  6. Team Bauen erstellt eine Vorlage und leitet diese an den Kirchenkreisrat und Kirchenkreisfinanzausschuss für Beratung und Beschluss weiter. Ansprechpartner*innen sind Fiona Fedder und Markus Kruse.
  7. Team Bauen erstellt einen Bewilligungsbescheid und versendet ihn an die Antragsstellenden.
  8. Gegebenenfalls müssen denkmalrechtliche und kirchenaufsichtliche Genehmigung für die energetischen Maßnahmen beantragt werden.
  9. Durchführung der Maßnahme.
  10. Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Baufortschritt.
  11. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ende der Baumaßnahme. Ausgezahlt werden Gelder in der vom Team Bauen maximal zugesagten Förderhöhe.

Innovationsfonds

Grundsätze für die Vergabe von Mitteln aus dem Innovationsfonds finden Sie in diesem PDF

  1. Beratung durch Pastor Thomas Schollas.
  2. Anträgen unter 500 Euro vor Projektbeginn an Pastor Thomas Schollas stellen. Stichtage beachten! 
    Die Antragstellenden und Markus Kruse, Team Kirchenkreisfinanzen, erhalten eine Rückmeldung.
  3. Anträgen über 500 Euro vor Projektbeginn an den Kirchenkreisrat stellen. Stichtage beachten!
    Pastor Schollas erstellt eine Vorlage für den Kirchenkreisrat.
    Der Krichenkreisrat berät und fällt einen Beschluss.
    Die Antragstellenden und Markus Kruse, Team Kirchenkreisfinanzen, erhalten eine Rückmeldung.
  4. Nach Durchführung (spätestens 3 Monate danach) schicken die Antragstellenden die vollständige Abrechnung des Projektes sowie einen Kurzbericht per Mail an Thomas Schollas und Markus Kruse.
  5. Die bewilligten Fördermittel werdern ausgezahlt.

Investitionsplan (I-Plan)

Richtlinien für Bauunterhaltung von Kirchengebäuden finden Sie in diesem PDF

  1. Das Team Bauen, Ute Preuß und Dörte Mahlendorf, beraten Sie.
  2. Die Mandantenbuchhaltung der Kirchengemeinde prüft Rücklagenhöhe und Finanzierung des kirchlichen Eigenanteils.
  3. Sie stellen ihren Antrag über das Team Bauen an den Kirchenkreis. Antragsfrist beachten!
  4. Der Kirchenkreisbauausschuss stellt einen I-Plan auf.
  5. Das Team Bauen leitet den I-Plan an den Kirchenkreisfinanzausschuss und an den Kirchenkreisrat für Beratung und Beschluss weiter. Danach werden Markus Kruse und Fiona Fedder informiert.
  6. Beratung und Beschluss in der Kirchenkreissynode (Haushaltsbegleitbeschluss zum KK-Haushaltsplan)
  7. Die Antragsstellenden erhalten Rückmeldung vom Team Bauen und durch die Bekanntgabe des I-Plans im Newsletter.
  8. Beantragung der (gegebenenfalls) denkmalrechtlichen und kirchenaufsichtlichen Genehmigung der I-Plan-Maßnahme.
  9. Die I-Plan-Maßnahme kann durchgeführt werden.
  10. Auszahlung der bewilligten Fördermittel nach geprüfter Kostenfeststellung.