Was bedeutet das eigentlich: Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat in kürzlich in ihrer Landessynode einen grundlegenden Prozess angestoßen: die Neuordnung der kirchlichen Körperschaften. Diese juristisch klingende Reform betrifft jede einzelne Kirchengemeinde vor Ort. Derzeit sind die kirchlichen Ebenen – die Landeskirche, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden – alle eigene Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.).
Der Status als K.d.ö.R. verleiht der Kirchengemeinde eine hohe Autonomie. Sie ist eine eigene juristische Person, die:
- selbst Arbeitgeberin für die Mitarbeitenden ist.
- selbst für ihr gesamtes Vermögen (Liegenschaften, Gebäude) verantwortlich ist.
- alle Verwaltungs- und Finanzentscheidungen in eigener Verantwortung trifft.
Dieses hohe Maß an Autonomie war lange ein starkes Gut. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen, komplexerer Bauvorschriften und knapper werdender Personalausstattung nehmen Kirchengemeinden diesen Status zunehmend als ein Verwaltungskorsett wahr, das die Kräfte bindet. Kraft und Energie würden für die inhaltliche Arbeit dringend gebraucht.
Die Lösung: Die Neuordnung zur Entlastung
Die Landessynode hat daher die Kirchenleitung beauftragt, bis November 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Strukturen entlastet. Ziel ist es, das dreigliedrige System (Landeskirche – Kirchenkreis – Kirchengemeinde) zwar beizubehalten, aber die Zuständigkeiten neu zu gewichten.
Der Fokus liegt dabei auf dem Modell der Gesamtkirchengemeinde, das künftig eine entscheidende Änderung mit sich bringen soll:
- Verantwortungsverschiebung: Die neue Struktur soll es ermöglichen, die Zuständigkeiten für Personal, Bauunterhaltung und komplexe Finanzfragen auf die Gesamtgemeinde zu verlagern.
- Steuerungsfähigkeit: Wo es nötig ist, soll die Kirchenkreissynode die Möglichkeit erhalten, die Bildung von Gesamtkirchengemeinden zu beschließen. Diese Steuerungsfähigkeit ist notwendig, um Ressourcen dort zu bündeln, wo sie für die Zukunftsfähigkeit der Kirche am effektivsten eingesetzt werden können.
- Wichtig ist: Identität bleibt erhalten. Die Gemeinden in einer Gesamtkirchengemeinde behalten ihre Namen und ihre lokale Identität. Die Entlastung von Verwaltung soll Freiräume schaffen.
Die Reform dient somit dem Ziel, Haupt- und Ehrenamtliche freizuspielen, damit sie sich wieder voll auf das konzentrieren können, wofür Kirche da ist: die lebendige Kommunikation des Evangeliums, Seelsorge und die Gestaltung von Gemeinschaft vor Ort.
Ein weitreichender Denkanstoß
Als besonders weitreichender Vorschlag im Rahmen dieser Prüfphase stammt ein Prüfauftrag aus dem Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. Dessen Kirchenkreissynode hat die rechtliche Klärung gefordert, ob und wie der Kirchenkreis die Rechtsnachfolge sämtlicher zu ihm gehörender Kirchengemeinden werden könnte. Diese Option zielt auf die maximal mögliche Entlastung ab, indem die Kirchengemeinden vollständig von allen juristischen und administrativen Pflichten befreit werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden ebenfalls in den Gesetzentwurf einfließen.
Die Reform dient somit dem Ziel, Haupt- und Ehrenamtliche freizuspielen, damit sie sich wieder voll auf das konzentrieren können, wofür Kirche da ist: die lebendige Kommunikation des Evangeliums, Seelsorge und die Gestaltung von Gemeinschaft vor Ort.
Ihre Meinung ist gefragt!
Der Prozess zur Neuordnung der kirchlichen Körperschaften ist gestartet. Ihr Feedback ist für uns wichtig, um die Interessen der Gemeinden angemessen zu vertreten.
- Wie bewerten Sie die Verschiebung der Verantwortung von der Kirchengemeinde zum Kirchenkreis?
- Welche administrativen Aufgaben binden in Ihrer Gemeinde aktuell am meisten Energie?
Teilen Sie uns Ihre Gedanken mit! Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
Im Anhang finden Sie den Newsletter der Landessynode mit einer Übersicht über alle Themen sowie das Eckpunktepapier zum Körperschaftsrecht.

