Synodale des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf stimmen mit Stimmzetteln ab
Die Synodalen halten ihre Stimmzettel nach oben bei der Haushaltssynode. Alessa Pieroth

"Wer sich nicht ändert, wird verändert"

Alessa Pieroth

Auf der Synode am 23. November wurde nicht nur der Haushalt für 2020 beschlossen, es wurden auch weitere Schritte unternommen, um für den Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf eine Pröpstin oder einen zweiten Propst zu gewinnen.

„Wer sich nicht ändert, wird verändert. Das gilt allgemein, aber auch für uns als Kirche“, sagte Propst Dr. Thomas Bergemann im Bezug auf die strukturellen und personellen Veränderungen, die dem Kirchenkreis bevorstehen. Am Rückgang der Kirchensteuereinnahmen, zahlreichen Pensionierungen und fehlendem Nachwuchs haben derzeit alle Kirchenkreise zu knapsen. „Wir müssen Prioritäten setzen, müssen uns von Dingen und Arbeitsbereichen trennen. Aufgaben aufgeben, Berufsbilder verändern und Gewohnheiten ablegen. Wir brauchen den Mut zur Kreativität, zum Schräg- und Querdenken.“ Mit diesen Worten eröffnete Propst Dr. Bergemann die Synode. Am 23. November wurde darin nicht nur der Haushalt für 2020 beschlossen sondern es wurden auch weitere Schritte unternommen, um für den Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf eine Pröpstin oder einen zweiten Propst zu gewinnen.

Dafür wurde zunächst über die geänderte Kirchenkreissatzung abgestimmt. Diese wurde mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung von den anwesenden Synodalen mehrheitlich beschlossen und tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft. Die Kirchenkreissatzung regelt unter anderem die Aufteilung der Propsteien in eine Nord- und eine Süd-Propstei. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Grenze anders verläuft, als vor der Fusion der Kirchenkreise Rantzau und Münsterdorf. Propst Dr. Thomas Bergemann betonte auf der Synode: „Die Aufteilung bedeutet nicht, dass Gemeinden aus unterschiedlichen Propsteien nicht mehr zusammenarbeiten können.“ Die Aufteilung der Kirchengemeinden in die Regionen und die Aufgabenverteilung der pröpstlichen Personen wird in zwei gesonderten Kirchenkreissatzungen geregelt, über die die Synode im März 2020 beraten und abstimmen wird.

Des Weiteren wurden sieben Mitglieder der Synode in einer geheimen Wahl in den Pröpstewahlausschuss gewählt: Pastorin Gabriele Schinkel (stellv. Synodenpräses), Pastor Helmut Willkomm, Ronald Schrum-Zöllner, Beate Raudies (Synodenpräses), Günter Szameitpreiks, Hinnerk Egge und Dr. Jan Hendrik Schwitters. Das Pröpstegesetz, das die Propstenwahl regelt, sieht außerdem vor, dass auch ein Mitglied des Landeskirchenamtes (LKA, aktuell noch nicht bekannt) dem Wahlausschuss angehört und Bischof Gothart Magaard diesem vorsitzt. Oberkirchenrat Ulrich Tetzlaff, Personaldezernent des LKAs, wird dem Wahlausschuss beratend zur Seite stehen. Aufgabe des Wahlausschusses ist es, der Synode des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf mindestens zwei Bewerber zur Wahl vorzuschlagen. Die Stellenausschreibung soll im Januar im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit einer Besetzung der Stelle ist frühestens dann zu rechnen, wenn auch die geänderte Kirchenkreissatzung in Kraft tritt, also zum 1. Juli 2020.

Bei der Vorstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 merkte Verwaltungsleiter Thomas Pomarius an: „Insgesamt sieht der Haushalt nicht rosig aus.“ Im Jahr 2020 müssten nach aktuellem Planungsstand ca. 950.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Im Jahr 2017 schloss der Haushalt noch mit einem Plus von rund 800.000 Euro (803.359,55 Euro), die komplett in die Ausgleichsrücklage fließen. Ein Grund für das im Jahr 2020 zu erwartende Ungleichgewicht ist, dass die Kirchensteuerzuweisungen für das  kommende Jahr sinken werden. Für 2020 rechnet die Verwaltung mit 13,7 Mio Euro aus Kirchensteuereinnahmen. Im vergangenen Jahr waren es noch 14,1 Millionen Euro. Den Rückgang der Kirchensteuermittel spüren auch die Gemeinden deutlich. Während sie 2019 noch 37,11 Euro pro Gemeindemitglied zur freien Verfügung erhalten haben, sind es im Jahr 2020 nur noch 33,87 Euro. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, die sich in den nächsten Jahren noch verschärfen wird, wird derzeit an einer neuen Kirchenkreisfinanz­satzung gearbeitet. Die Satzung soll die Finanzmittelzuweisung im Kirchenkreis neu regeln – auch im Hinblick auf die personellen und strukturellen Herausforderungen im Rahmen der sogenannten „Perspektive 2030“ – und voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Veröffentlicht am Fr 29.11.2019