Teilnehmende einer Synodensitzung stimmen mit grünen Karten ab. Auf der Bühne befinden sich Präsidium und Präsentationsleinwände.
Ein deutliches Votum im Plenum: Die Synodalen der Nordkirche stimmen mit grünen Karten über einen Beschluss ab. Henning Angerer/ Nordkirche

Was sich in der Nordkirche bewegt

Natalie Lux

Die Landessynode hat getagt. Einige ihrer Beschlüsse betreffen auch unseren Kirchenkreis – hier die wichtigsten Neuerungen.

Kirchengemeinderatswahl 2028: digitaler und jünger. Bei der nächsten Kirchengemeinderatswahl soll die Online-Wahl zum Regelfall werden. Wer nicht online wählen möchte, kann weiterhin Briefwahl beantragen. Zudem sollen bereits 16-Jährige für den Kirchengemeinderat kandidieren können. Eine U27-Quote in größeren Gremien soll junge Perspektiven stärker einbringen. Ziel ist es, die Beteiligung zu erleichtern und die Gemeinden organisatorisch zu entlasten.

Kirche als Arbeitgeberin: flexiblere Anforderungen. Bei Stellenbesetzungen soll künftig stärker die konkrete Tätigkeit und ihre Bedeutung für das evangelische Profil von Kirche und Diakonie berücksichtigt werden. Eine Kirchenmitgliedschaft wird nicht mehr grundsätzlich für jede Stelle vorausgesetzt. Bei vergleichbarer Qualifikation werden Kirchenmitglieder bevorzugt; fachlich besser geeignete Bewerberinnen und Bewerber ohne Kirchenzugehörigkeit können ebenfalls eingestellt werden. Für Aufgaben der öffentlichen Verkündigung und Seelsorge bleibt die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche Voraussetzung.

Neues Evangelisches Gesangbuch kommt 2029. Das neue Gesangbuch soll 2029 EKD-weit ausgeliefert werden. Es verbindet Tradition und Innovation, enthält digitale Ergänzungen und wird eine Regionalausgabe Nord umfassen. Die endgültige Liedliste für den Stammteil soll im ersten Quartal 2027 feststehen. Im gedruckten Buch stammen 46 Prozent der Melodien aus der Zeit vor 1945 und 54 Prozent aus der Zeit danach.

Landesbischofsamt soll wegfallen. Die Landessynode hat ein Eckpunktepapier für eine neue Struktur der bischöflichen Leitung beschlossen. Demnach soll das Amt der Landesbischöfin beziehungsweise des Landesbischofs entfallen. Künftig sollen drei gleichberechtigte Bischöfinnen beziehungsweise Bischöfe gemeinsam die geistliche Leitung und die gesamtkirchliche Repräsentation übernehmen. Die regionale Präsenz in den drei Sprengeln soll erhalten bleiben. Die konkrete Aufgabenverteilung und die erforderlichen rechtlichen Änderungen müssen noch ausgearbeitet und von der Landessynode weiter beraten und beschlossen werden.

Veröffentlicht am Mo. 12.10.2026