Neue Fördergrundsätze für Bauunterhaltung und Klimaschutz beschlossen

Natalie Lux

Die Synode hat neue Fördergrundsätze verabschiedet, nach denen künftig entschieden wird, welche kirchlichen Gebäude Kirchenkreis-Geld für Bauunterhaltung und Klimaschutz erhalten. Diese Regeln gelten für alle Gebäude, die im Gebäudestrukturplan als förderfähig eingestuft sind.

Damit schafft der Kirchenkreis ein einheitliches, transparentes Verfahren, das Gemeinden die Antragstellung erleichtert und gleichzeitig sicherstellt, dass Mittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Der bisherige Vergabeausschuss für Klimaschutzmittel wurde 2025 aufgehoben. An seine Stelle tritt nun ein neuer Ausschuss:

Kirchenkreisvergabeausschuss Klima und Bau (KKVA)

Er setzt sich zusammen aus:

  • drei Mitgliedern des Umwelt- und Klimaausschusses
  • drei Mitgliedern des Bauausschusses
  • Propst für Klimaschutz
  • beratenden Personen aus Finanzausschuss, Team Bauen, Klimaschutzkoordination und Projektentwicklung

Dieser Ausschuss prüft künftig alle Anträge zu:

  • Bauunterhaltungsmaßnahmen
  • energetischen Sanierungen
  • Klimaschutzmaßnahmen

und legt fest, wie die Mittel zwischen Bau und Klima aufgeteilt werden.

Was bedeutet das für Kirchengemeinden?

1. Gemeinden können jederzeit Anträge stellen; es gibt keine Antragsfristen. Das erleichtert die Planung vor Ort.

2. Gefördert werden nur Gebäude aus dem Gebäudestrukturplan. Der Gebäudestrukturplan (Anlage) legt fest, welche Gebäude langfristig erhalten und gefördert werden sollen.

3.Der KKVA prüft und priorisiert alle Anträge. Der Ausschuss entscheidet, welche Maßnahmen zuerst gefördert werden. Eine Maßnahmenübersicht als Orientierung wird noch veröffentlicht.

4. Über die Anträge großer Projekte über 200.000 Euro entscheidet die Synode.

5. Geld ist aus zwei Quellen erhältlich:

  • Bauunterhaltungsmittel (jährlich im Haushalt festgelegt)
  • Klimaschutzmittel und die Klimaschutzrücklage

Der KKVA entscheidet, wie diese Mittel kombiniert werden.

Ausblick

Der Ausschuss arbeitet an zwei Hilfsmitteln für Gemeinden:

  • einer Maßnahmenübersicht (welche Arten von Projekten förderfähig sind)
  • einem Ablaufplan für das Antragsverfahren

Beides soll nach Beratung im KKR veröffentlicht werden.

Veröffentlicht am So. 15.03.2026