Antragsberechtigt sind Gremien wie die Regionalkonferenzen, Kirchengemeinderäte, aber auch Projektgruppen und Einzelpersonen. Mit dem Antrag muss das Projekt beschrieben und die Zielsetzung erläutert werden. Welchen Beitrag leistet das Projekt, damit Menschen mit Gott in Berührung kommen? Der Zeitraum des Projekts muss angegeben werden sowie die Beteiligten inkl. Kooperationspartnern und die Öffentlichkeitswirksamkeit.
Das können zum Beispiel Pop Up Church-Projekte sein, Zukunftswerkstätten, Chorprojekte, Kirche im digitalen Raum, Pilgerwochen oder die alternative Nutzung von kirchlichen Gebäuden.
Anträge für Projekte sind zu den entsprechenden Stichtagen (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) über das Propstensekretariat einzureichen. Kirchengemeinden müssen Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent einbringen. Einzelpersonen können eine Vollförderung erhalten.
Die genauen Vergabekriterien lesen Sie in Kürze hier.