Zeichnung: Mann trägt Gesetzbuch
Compliance stellt sicher, dass Gesetze verstanden, verbreitet und korrekt angewendet werden.

Hintergrund: Gesellschafter in unseren Werken werden – gut für Teilhabe und Transparenz

Natalie Lux

In der Newsletterausgabe vom Juni haben wir über die Möglichkeit berichtet, Gesellschafter im Diakonischen Werk und im Kita-Werk zu werden. Hier erläutern wir, was das mit Transparenz, Teilhabe und Compliance für Kirchenkreis und Kirchengemeinden zu tun hat.

Während der Leitungskrise unseres Kirchenkreises 2021/22 machte ein Begriff die Runde: Compliance. Compliance bedeutet zunächst, drauf zu achten, dass Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Dazu reicht es nicht aus, diese Gesetze und Regeln einfach zu haben. Es braucht Maßnahmen und Verfahren, auf deren Einhaltung zu achten. Das kann ein Vier-Augen-Prinzip beim Unterschreiben von Rechnungen sein. Eine Verteilung von Befugnissen auf mehrere Personen. Oder schlicht ein Verfahren, um sicherzustellen, dass eine Regel von allen Beschäftigten gekannt wird und sicher angewendet werden kann.

Reicht es, Gesetze zu haben?

Gesetze und Regeln hatte der Kirchenkreis immer schon. Aber nicht überall gab es geeignete Maßnahmen, um die korrekte Erfüllung zu gewährleisten. Daran arbeitet der Kirchenkreis seitdem. Eins der Themen ist dabei die Transparenz. Es ist nicht compliant, wenn Arbeitsbereiche im Stillen tätig sind und niemand weiß, was dort genau geschieht und warum. Hier ist der Kirchenkreis aktuell tätig und schärft Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen nach. Dies geschieht auch im Bereich unserer selbstständigen Werke. Von der Synode wurde vor längerer Zeit der Wunsch eäußert, mehr Einblick auch in die Arbeit der beiden gGmbHs Diakonisches Werk und Kita-Werk zu bekommen. Beide Werke müssen dem Kirchenkreis oder der Synode gegenüber zwar per Gesetz keine Rechtfertigung über Ihre Geschäfte ablegen. Beide Geschäftsführungen sind aber an einer Vernetzung mit dem Kirchenkreis und seinen Gremien und dem Austausch interessiert. Im Sinne der Transparenz und der Beteiligung.

Erwerb von Gesellschafteranteilen als Beteiligungsform

Eine Möglichkeit, mehr Einblicke in die Werke zu bekommen und direkt an der Struktur mitzugestalten, ist der Erwerb von Gesellschafteranteilen. Jede Kirchengemeinde kann als Körperschaft des öffentlichen Rechts Anteile erwerben und dann an der strategischen Ausrichtung des Werks teilhaben. So ist z.B. die Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen bereits Gesellschafterin der Diakonie – und Pastor Dr. Ulrich Palmer sitzt mit Stimmrecht in den Versammlungen und verabschiedet dort z.B. den Jahresbericht. Die Gesellschafter wählen zudem den Aufsichtsrat. 

Veröffentlicht am Mo. 08.07.2024