1. Fahrten und Freizeiten
Der Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf fördert Jugendbegegnungen und Gemeinschaftsstärkung durch Fahrten und Freizeiten. Anträge für finanzielle Unterstützung können bis zum 15. Februar jedes Jahres eingereicht werden. Bei verfügbaren Haushaltsmitteln ist eine weitere Förderung für Anträge bis zum 15. Juni desselben Jahres möglich. Der Verwendungsnachweis mit Teilnehmendenliste ist innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende einzureichen. Beantrage jetzt deine Unterstützung.
2. Sozialfonds für finanzielle Entlastung
Im Bestreben, allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen, hat das Jugendwerk des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf einen Sozialfonds eingerichtet. Anträge für finanzielle Unterstützung können bis zum 15. Februar eines jeden Jahres oder spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende beim Jugendwerk vorzulegen. Entdecke die Chancen des Sozialfonds und stelle jetzt deinen Antrag.
3. Regionale und partizipative Projekte
Hast du eine kreative Idee für ein Projekt oder möchtest gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden etwas in deiner Region bewegen? Das Jugendwerk unterstützt regionale und partizipative Projekte mit einem Defizitzuschuss von bis zu 500 Euro. Anträge können bis zum 15. Februar jeden Jahres gestellt werden, wobei ein Finanzplan beizufügen ist. Der Verwendungsnachweis samt Belegübersicht ist innerhalb von vier Wochen nach Projektende einzureichen. Mache den ersten Schritt für positive Veränderungen und stelle deinen Antrag.
Auszug aus den Regularien
Das Jugendwerk des Kirchenkreises fördert Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch einen Sozialfonds. Anträge sind bis spätestens 15. Februar des Jahres einzureichen. Der Förderzeitraum beträgt mindestens 3 und höchstens 21 Tage. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach der Teilnehmerzahl und beträgt maximal 2,50 € pro Tag/Teilnehmenden. Verwendungsnachweise müssen einen Monat nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Rückstellung der Anträge bis zum Jahresende. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.