Trotz eines sich immer mehr abschottenden Europas gelangen weiterhin Geflüchtete in der Hoffnung auf ein sicheres Leben auch zu uns und werden auf dem Gebiet unseres Kirchenkreises zunächst in der Erstaufnahme Glückstadt untergebracht. Da die meisten über ein anderes Land der EU eingereist sind und in diesem registriert wurden, gilt für sie die Dublin-III-Verordnung und sie erhalten die Ankündigung einer Abschiebung in das entsprechende Ersteinreiseland. Besondere Härten im Einzelfall werden dabei zumeist nicht berücksichtigt, es gilt die formale Zuständigkeit. Um eine besondere Not abzuwenden wie z.B. Familientrennungen, schwere gesundheitliche Belastungen, geschlechtsspezifische Fluchtgründe u.a. engagieren sich Kirchengemeinden für einzelne betroffene Geflüchtete und gewähren ihnen Schutz durch Kirchenasyl. Kirchenasyl stellt den Rechtsstaat nicht in Frage. Sie fußt auf den Vereinbarungen zwischen Staat und den Kirchen und gibt Raum für die christliche Gewissensentscheidung.
Mit dieser Kollekte sollen Kirchengemeinden, die sich für den einzelnen notleidenden Menschen einsetzen in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt werden.
Sie sind am 9. März nicht im Gottesdienst und möchten trotzdem spenden? Hier finden Sie die Bankverbindung:
Evangelische Bank
IBAN DE23 5206 0410 1306 4699 90
Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit, Kst. 342000
Sie möchten mehr über die Flüchtlingsarbeit in unserem Kirchenkreis erfahren?