Organisationsberaterin Vera Wulff während des Workshops Mitte November 2019 in Itzehoe
Die Organisationsberaterin Vera Wulff während des Workshops Mitte November 2019 in Itzehoe

Wie wir mit der Perspektive 2030 umgehen

Alessa Pieroth

„Die Regionen müssen gestärkt werden und stärker zusammenarbeiten.“ – Eines der zentralen Ergebnisse des Workshops zur „Perspektive 2030“ Ende 2019 in St. Ansgar, Itzehoe.

„Im Jahr 2030 brauchen wir einen Zustand, der mit den dann geltenden Umständen umgehen kann“, brachte die Organisationsberaterin Vera Wulff das Ziel des Workshops zur „Perspektive 2030“ auf den Punkt. Mitte November trafen sich die Verwaltungsleiter, Regionalausschussvorsitzende, Mitglieder der AG 2030 und des Kirchenkreisrates (KKR) sowie verschiedene hauptamtliche Mitarbeitende, die mit dem Thema in Kontakt kommen, um sich über die Ergebnisse der seit Januar 2019 aktiven „AG 2030“ auszutauschen. Im Anschluss tagte der KKR, um über die Ergebnisse des Workshops zu beraten und einen Rahmenplan auf den Weg zu bringen, der mit den Herausforderungen des von der Landeskirche verabschiedeten Personalplanungsförderungsgesetzes (siehe unten) umgeht.
Das Personalplanungsförderungsgesetz beschäftigt den Kirchenkreis schon das ganze Jahr. Es sieht eine Deckelung der besetzbaren Pfarrstellen ab 1. Januar 2020 vor. Da unser Kirchenkreis derzeit über dem Deckel liegt, dürfen frei werdende Pfarrstellen so lange nicht mehr besetzt werden, bis die Soll-Zahl unterschritten wird. Ausnahmeregelungen wird es geben, etwa wenn die in der Nordkirchenverfassung verankerte Verpflichtung zur flächendeckenden Pfarrstellenversorgung gefährdet ist.

KKR spielt Schlüsselrolle

Dem KKR wird im gesamten Prozess eine Schlüsselrolle zugewiesen, da er zwischen der Landeskirche und dem Kirchenkreis vermittelt, aber auch zwischen den Gemeinden, den Regionen und dem Kirchenkreis. Er entscheidet beispielsweise, in welcher Reihenfolge Pfarrstellen ausgeschrieben werden dürfen, sobald der Kirchenkreis wieder unter dem Deckel liegt. Um diese wichtigen Entscheidungen treffen zu können, muss der KKR die Regionen besser kennenlernen. Dies wird eine der zentralen Aufgaben für das nächste Jahr werden.

Es ist unerlässlich, Regionalausschüsse zu bilden

Es ist dabei aber ausdrücklich kein hierarchisches Vorgehen von oben nach unten gewünscht, sondern dass die Regionen selbst aktiv werden und sich untereinander austauschen. Dazu ist es unerlässlich, Regionalausschüsse zu bilden. Diese dienen vor allem der Vernetzung und dem Austausch untereinander. Ein Regionalausschuss bildet daneben das Scharnier zwischen den Gemeinden einer Region und dem KKR. Aber auch die Zusammenarbeit innerhalb einer Region soll dringend ausgebaut werden. „Wir müssen uns besser kennenlernen, um unsere Kräfte zu bündeln und auch um Probleme bewältigen zu können. Eine einzelne Gemeinde wird das in Zukunft nicht mehr bewerkstelligen können“, mahnte Pastorin Claudia Köckert, Regionalausschussvorsitzende der Region Nord-Ost. Entsteht in den Gemeinden der Wunsch, sich externe Beratung im Umgang mit der „Perspektive 2030“ zu suchen, sichert der Kirchenkreis auch finanzielle Unterstützung zu.
Die Kirchengemeinde  ist die kleinste Einheit, aber auch weiterhin die wichtigste. Der Prozess kann nur in Gang kommen, wenn sich die einzelnen Gemeinden öffnen und ins Handeln kommen.

Ideen für einen Umgang

Gegen Ende des Workshops wurden zahlreiche Ideen formuliert, die zu einem Rahmenplan für den Umgang mit der „Perspektive 2030“ werden können. Da gibt es die Idee, im Jahr 2021 einen Kirchentag im gesamten Kirchenkreis zu veranstalten, der auch Vernetzung untereinander fördern soll. Im Rahmen der Synode im März 2020 soll es einen Tagesordnungspunkt zur „Perspektive 2030“ geben, bei dem es um Informationen, Austausch und Entwicklung von Ideen geht. In der Wilstermarsch könnte ein Pilotprojekt zum Thema Gemeindemanagement starten. Die Idee dabei ist, dass Gemeindemanager Verwaltungsaufgaben von Pastorinnen und Pastoren übernehmen, und so Pastorinnen und Pastoren wieder Kapazitäten für Aufgaben im eigentlichen pastoralen Sinne haben.
Sicher ist, dass eine Prozessgruppe 2030 gebildet werden soll, die dafür Sorge trägt, dass der Prozess nicht ins Stocken gerät. Der Kirchenkreisrat wird die vorgestellten Themenschwerpunkte der „Perspektive 2030“ priorisieren. Neben den geplanten zehn Sitzungen im Jahr 2020 sind sechs weitere Sitzungen geplant, um den Prozess „Perspektive 2030“ zu gestalten.
Zum Schluss wies Pastor Thomas Schollas darauf hin, dass sich die Vorschläge für den Rahmenplan erst einmal nur auf die nächsten zwei Jahre beziehen, da dann die getroffenen Entscheidungen und die Prozessgruppe selbst evaluiert werden sollen. Das Personalplanungsförderungsgesetz soll im Jahr 2023 auf landeskirchlicher Ebene evaluiert werden. „Es kann sein, dass sich die Rahmenbedingungen wieder ändern“, so Schollas. „Dann müssen wir auch die Prozesse im Kirchenkreis wieder anpassen.“

 

Über das Personalplanungsförderungsgesetz:

Am 1. Januar 2020 ist das auf der Landessynode im Juni 2019 beschlossene Personalplanungsför-derungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist es jetzt amtlich: Seit Januar wird die Besetzung von Pfarrstellen unterbunden. Und zwar so lange, bis der Kirchen-kreis eine bestimmte Soll-Zahl an besetzten Pfarrstellen unterschritten hat. Erst dann können freie Pfarrstellen wieder besetzt werden. Aktuell liegt der Kirchenkreis deutlich über dem Deckel. Das entspricht der Strategie unseres Kirchenkreis: Zuletzt wurden so viele Pastorenstellen wie möglich neu besetzt und verlängert, um den Effekt des Gesetzes möglichst schleichend eintreten zu lassen und Zeit zu gewinnen, aber auch, um das Vertrauen in die Struktur unseres Kirchenkreises zu stärken.

Veröffentlicht am Sa 04.01.2020