Nach Auszug von Mietern oder bei nicht genutzten Gemeinderäumen müssen Gebäude mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden – insbesondere Fenster, Türen und wasserführende Anlagen. Bei Frostperioden kann sogar eine tägliche Kontrolle notwendig sein. Dies teilt Verwaltungsleiterin Sabine Tischendorf in einem Rundschreiben an alle Kirchengemeinden mit.
Auch Einbruchschutz und die Funktionsfähigkeit von Löscheinrichtungen sind sicherzustellen. Hintergrund ist, dass Leerstand laut Versicherungsbedingungen eine Gefahrerhöhung darstellt – bei Nichteinhaltung droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Kirchengemeinden werden gebeten, diese Hinweise umzusetzen und intern weiterzugeben.
Versicherungsschutz bei Leerstand: Wöchentliche Kontrolle erforderlich
Natalie Lux
Das Kirchliche Verwaltungszentrum weist die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden auf wichtige Vorgaben zum Versicherungsschutz bei leerstehenden Gebäuden hin.
Veröffentlicht am Do. 09.10.2025
