Mehr Vorwegabzug: Synode verabschiedet neue Finanzsatzung

Die Kirche ist mitten im Strukturwandel und das hat Auswirkungen auf die Verteilung der Gelder. Die Systematik, mit der Kirchensteuern und Einnahmen an die kirchlichen Arbeitsbereiche ausgeschüttet werden, wird in der Finanzsatzung festgelegt. Und die - so beschloss es die Synode am Sonnabend - muss sich ändern, wenn der Kirchenkreis für die Zukunft solide aufgestellt sein und Luft für dringend nötige Zukunftsprojekte haben soll. Abendelang hatten Arbeitsgruppen, Finanzausschuss und Kirchenkreisrat (KKR) getagt, um der Synode einen Vorschlag vorzulegen. Die Synode hat die Finanzsatzung nun nach einer kurzen Debatte bestätigt. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

Ein entscheidendes Thema im Beratungsprozess der Finanzsatzungs-Änderung war die Ausstattung von Rücklagen und Fonds im „Vorwegabzug“ aus den Kirchensteuereinnahmen. Unter anderem soll dieses ermöglichen, zukünftige Projekte und Prozesse zu fördern. Durch eine Zuführung an Rücklagen und Ausstattung von Fonds im Vorwegabzug von 700.000 Euro ist derzeit gesichert, dass die Kirchengemeinden eine verlässliche Schlüsselzuweisung auf Vorjahresniveau erhalten.

Im Haushaltsplan 2024 teilt sich der Vorwegabzug wie folgt auf:   

Zweckgebundene Rücklage Klimaschutz 200.000 Euro
Fonds für Regionalbüros: 100.000 Euro
Zweckgebundene Rücklage Innovationsfonds: 200.000 Euro
Zuführung an die Ausgleichsrücklage 200.000 Euro
Hinzu kommt der Vorwegabzug für den Gemeinschaftsanteil (Pfarrbesoldung, Kirchliches Verwaltungszentrum, Kita-Zuweisungen, I-Plan-Mittel…). Dieser bleibt in der vorherigen Fassung bestehen. 

Da die konkreten Summen, mit denen die Fonds ausgestattet werden, im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse für 2024 gefasst wurden, können diese sich im nächsten Haushaltsjahr ändern. Mit der Finanzsatzung wurden die Fonds als solche eingerichtet. 

Die restlichen Kirchensteuern und Einnahmen teilen Kirchenkreis und Gemeinden im Verhältnis 32 Prozent zu 68 Prozent zugunsten der Gemeinden auf. 

Neu ist die Verteilung innerhalb der Dienste und Werke, die laut Gesetz mit mindestens 10 Prozent der landeskirchlichen Schlüsselzuweisung an den Kirchenkreis ausgestattet werden müssen. In der neuen Finanzsatzung liegt dieser Anteil weiterhin bei 10,7 Prozent. Neu ist die Verteilung innerhalb dieses Topfes. Die Bereiche wie Seelsorgedienste, Jugendwerk, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungswerk und Diakonisches Werk werden leicht angepasst, um unter anderem Veränderungen durch Refinanzierungen zu berücksichtigen. Neu integriert in die Werkestruktur wird das Perspektivwerk, zu dem eine neu im Haushalt eingeplante Vollzeitstelle „Projektentwicklung“ gehört. Hier handelt es sich um den Bereich Fundraising, der noch nicht abschließend definiert und ausgestaltet ist. Für die den ersten Jahre hat der Kirchenkreis eine Anschubfinanzierung aus Mittel der AktivRegion in Aussicht, die noch final bestätigt werden muss. 

Beim Gemeindeanteil, in dem die allgemeine Gemeindezuweisung, aber auch Bedarfszuweisungen für Jugendarbeit und Kirchenmusik enthalten sind, ändert sich nichts. Hierbei wird das, was nach Abzug aller vorherig genannten Kosten, an Geld übrig bleibt, als Pro-Kopf-Zuweisung aufgeteilt und an die Gemeinden ausgeschüttet. Im laufenden Jahr waren dies rund 36 Euro pro Mitglied. Eine Kirchengemeinde mit 2000 Mitgliedern bekam also rund 72.000 Euro. 2024 steigt diese auf 39.92 Euro (inkl. Clearing-Mittel). Die Gemeinde mit 2000 Mitgliedern bekäme also knapp 80.000 Euro. Durch sinkende Gemeindegliederzahlen, steigende Energiepreise und die Inflation wird für die Kirchengemeinden real jedoch keine Steigerung spürbar sein. 

 

 

Veröffentlicht am Do 16.11.2023