Die Anträge stellen entweder die Regionalkonferenzen oder mindestens drei beteiligte Kirchengemeinden gemeinsam. Sowohl Sach- als auch Personalkostenzuschüsse (inkl. Honorare) sind förderungsfähig. Die Maßnahme muss mindestens 2000 Euro kosten um förderungsfähig zu sein. Es werden maximal 30.000 Euro Zuschuss gezahlt. Der Kirchenkreisrat (KKR) entscheidet über die Anträge. Der vollständige Antrag für ein Projekt ist zu den entsprechenden Stichtagen (1. März, 1. Juni, 1. Oktober) über das Propstensekretariat einzureichen.
Kirchengemeinden können so zum Beispiel gemeindam neue Hard- oder Software anschaffen, externe Beratung für das Zusammenwachsen in Anspruch nehmen oder Schulungen absolvieren. Auch Übergangsmaßnahmen wie Einarbeitungen u.a. sind förderungsfähig.