Synodale melden sich

1,5 Millionen Euro für die Zukunft kirchlicher Gebäude

Natalie Lux

Die Kirchenkreissynode hat den Weg für ein neues Stiftungsmodell freigemacht. Nach kurzer Debatte beschlossen die Synodalen, 1,5 Millionen Euro bereitzustellen. Damit sollen Kirchengemeinden motiviert werden, eigene Stiftungen aufzubauen und langfristig Geld für Kirchengebäude und andere kirchliche Zwecke zu sichern.

Mit dem Beschluss setzt der Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf einen Arbeitsauftrag aus dem Strategieprozess um. Hintergrund ist, dass künftig nicht mehr alle kirchlichen Gebäude in gleichem Maße aus Gemeinschaftsmitteln unterstützt werden können. Gleichzeitig besteht in vielen Gemeinden der Wunsch, Kirchen als Orte des Glaubens und als kulturell bedeutende Bauwerke dauerhaft zu erhalten.

Hilfe zur Selbsthilfe

Das neue Konzept setzt deshalb auf „Hilfe zur Selbsthilfe“. Kirchengemeinden können eigene unselbstständige Stiftungen unter dem Dach einer gemeinsamen kirchlichen Stiftung gründen. Der Kirchenkreis beteiligt sich mit Anschubmitteln und verdoppelt unter bestimmten Voraussetzungen sogar vor Ort eingeworbene Gelder. Ziel ist es, dauerhaft Kapital aufzubauen, dessen Erträge später für den Erhalt von Kirchen, aber auch für andere kirchliche Aufgaben genutzt werden können.

„Man findet Menschen, die sich engagieren wollen. Man muss sie suchen, aber man findet sie“, sagte Propst Thielko Stadtland, der das Vorhaben mit den Gremien maßgeblich angestoßen und vorbereitet hatte. Auch in unserem Kirchenkreis gebe es Menschen, die mit ihrem Nachlass etwas schaffen wollen, das bleibt. Bislang profitieren wir davon allerdings wenig. Denn den kirchlichen Körperschaften fehlen häufig die Strukturen, die Bekanntheit und die konkreten Angebote, damit Menschen die Kirche zum Beispiel in ihrem Testament bedenken. Mit den Stiftungen wird eine verlässliche Möglichkeit geschaffen, die eigene Kirche oder einen kirchlichen Herzenszweck vor Ort dauerhaft zu unterstützen.

Das Konzept lebt dabei ausdrücklich vom Engagement vor Ort. Der Kirchenkreis stellt rechtliche Grundlagen, Mustersatzungen, Beratung sowie Unterstützung in Kommunikation und Fundraising zur Verfügung. Die Gemeinden selbst entscheiden über den Stiftungszweck und werben um Zustiftungen und Spenden.

“Eine Stiftung muss schlank sein”

In der Aussprache machte Dr. Friedrich Wehr, Synodaler und Steuerberater, deutlich, dass die Stiftungen bewusst einfach und praxisnah organisiert werden sollen: "Eine Stiftung muss schlank sein, dann kostet sie auch nicht viel.“ Auch er bekräftigte: „Es wird vererbt, das passiert. Aber aktuell nicht an uns.“ Zugleich warnte Wehr vor überzogenen Erwartungen an die Erträge. Allein von Zinserträgen lasse sich heute meist keine umfassende Finanzierung sichern. Entscheidend sei vielmehr, dass die Stiftungen über Jahre hinweg durch Zustiftungen, Spenden und Erbschaften wachsen.

Noch nicht abschließend geklärt sind einzelne konkrete Fragen, etwa Kosten für Steuerberatung oder notarielle Leistungen. Mit dem Synodenbeschluss wurden zunächst die finanziellen Mittel bereitgestellt. Die konkrete Ausgestaltung der Stiftungen wird nun weiter vorbereitet.  

Was ist eigentlich eine Stiftung?

Eine Stiftung sammelt Vermögen für einen festgelegten Zweck. Anders als bei einer gewöhnlichen Spende bleibt das Grundkapital – der sogenannte Kapitalstock – dauerhaft erhalten. Verwendet werden in der Regel nur die Erträge, die daraus erwirtschaftet werden. So kann eine Stiftung über viele Jahre oder sogar Generationen hinweg Mittel bereitstellen.

Der Vorteil: Menschen können etwas schaffen, das langfristig wirkt. Wer beispielsweise seine Kirche, die Kirchenmusik oder die Jugendarbeit unterstützen möchte, kann dies dauerhaft tun. Zustiftungen und Erbschaften sind zudem steuerlich begünstigt. Anders als ein Förderverein verursacht eine Stiftung vergleichsweise wenig Verwaltungsaufwand, da viele Aufgaben von einer Dachstiftung übernommen werden.

Wie geht es weiter? 

Die Synode hat nun die Mittel bereitgestellt. Die Gründung einer Stiftung inklusive Satzung u.ä. wird nun vorbereitet und kann in der nächsten Synodensitzung im November diskutiert und beschlossen werden. Ein Vorschlag für eine konkrete Struktur - Dachstiftung des Kirchenkreises oder eine andere Form - wird im Vorwege erarbeitet. 

 

 

Veröffentlicht am Sa. 20.06.2026