Rückt Vereinheitlichung des Arbeitsrechts in der Nordkirche näher?

Landesbischof Gerhard Ulrich äußert sich auf Landessynode

Seit der Fusion der drei Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern im Jahr 2012  gibt es Bestrebungen hin zu einem einheitlich formulierten Arbeitsrecht der verfassten Kirche. Die Nordelbische Kirche hat bereits seit den 70er Jahren einen Tarifvertrag. Mecklenburg und Pommern sind bis heute jedoch nicht an einen solchen Vertrag gebunden.

Auf der letzten Synode im September in Travemünde äußerte sich Landesbischof Ulrich in seiner Rede darüber, dass sich die Arbeitsgruppe Arbeitsrecht geeinigt habe, verschiedene Ansatzpunkte an die kommende Synode weiterzureichen. Diese beinhalten zum einen das Bestreben, dass das gemeinsame Arbeitsrecht tarifvertraglich organisiert sein soll und zum anderen, dass die Arbeitgeberseite dazu neu strukturiert werden wird. Dem Fusionsprozess in der Nordkirche entsprechend, müssen alle Betroffenen an dieser Neustrukturierung beteiligt werden. Zudem solle die Arbeit an dieser neuen Struktur der Arbeitgeberseite zügig beginnen.

Veröffentlicht am Fr 16.11.2018