Das Gebäude der Kita Herzhorn von außen
Das Gebäude der Kita Herzhorn von außen

Nicht mehr evangelisch: Kita Herzhorn geht an Träger aus Berlin

Natalie Lux

Die Ev.-Luth.Kita St. Annen in Herzhorn wird von einem nicht-konfessionellen Träger übernommen. Das Amt Horst-Herzhorn hatte ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, nachdem der Kirchengemeinderat Herzhorn beschlossen hatte, die Trägerschaft zu übergeben. Dieses Verfahren, welches eine deutschlandweite Ausschreibung der Trägerschaft beinhaltet, wird inzwischen grundsätzlich im Kreis Steinburg durchgeführt. Auch das Ev.-Luth. Kita Werk Rantzau-Münsterdorf hatte sich beworben, doch den Zuschlag bekam "pme - Global Educations" der Firma pme Familienservice GmbH aus Berlin.

So etwas hat es bei uns im Kirchenkreis noch nicht gegeben. Bei der Firma pme handelt es sich nicht nur um einen nicht-regionalen, sondern zudem um einen bewusst konfessionslosen Träger. Das evangelische Leitbild "Mit Gott groß werden" wird es folglich dort nicht mehr geben. Der Kirchengemeinderat (KGR) Herzhorn respektiert die Entscheidung des Amtes  sowie der kommunalen Gremien in Herzhorn, Blomsche Wildnis und Engelbrechtsche Wildnis. Gleichzeitig bedauern die Mitglieder, dass das Kita-Werk die Einrichtung nicht übernehmen durfte. Die Mitarbeitenden und Eltern sind bereits informiert worden. 

Darüber hinaus wird es am Dienstag, 2. Juli, um 18 Uhr eine Gemeindeversammlung der Kirchengemeinde St. Annen geben. Der KGR und Pastor Frank Petrusch möchten dort noch einmal ausführlich mit Eltern, Mitarbeitenden und allen Interessierten aus Herzhorn und Umgebung ins Gespräch kommen und Fragen beantworten. Es wird Infos geben, wie der Wechsel zum neuen Träger gestaltet werden soll.  

Dem KGR war der Entschluss zur Abgabe der Trägerschaft nicht leicht gefallen. Viele Jahre lang haben sich Ehrenamtliche verantwortungsvoll und mit Herzblut um die Einrichtung gekümmert und sie familiär gemanagt. Doch für eine kleine Kirchengemeinde wie St. Annen war der Verwaltungsaufwand am Ende nicht mehr zu stemmen. Schweren Herzens entschied man sich für eine Übergabe der Trägerschaft - in dem Glauben, dass die Einrichtung im Kita-Werk sein evangelisches Profil behalten wird. Mit der Entscheidung der kommunalen Gremien hatte niemand gerechnet. 

Propst Steffen Paar, der als Propst dem Arbeitsbereich des Kita-Werks Rantzau-Münsterdorf zugeordnet ist, äußert großes Verständnis für die Entscheidung des KGR: „Die Verantwortung, die ein Kirchengemeinderat für seine Kita trägt, ist hoch. Es geht unter anderem um Personalführung und eine verantwortete Gestaltung des äußeren Rahmens, damit die Mitarbeitenden eine gute Arbeit machen können. Und das ist in Zeiten von Fachkräftemangel und einer sich immer wieder verändernden Gesetzgebung nicht einfach. Insofern zeigt der Wunsch der Kirchengemeinde Verantwortung und das ehrliche Einschätzung der eigenen Grenzen."

Paar fährt fort: "Das Kita-Werk ist ein verlässlicher Träger mit aktuell 27 Kitas. Es arbeitet gut vernetzt und kann durch die regiolokale Verankerung besser auf kurzfristige Personalbedarfe reagieren. Ebenso geschieht die Kommunikation mit Kommunen professionell und verlässlich. Damit ist die Geschäftsführung in das Interessenbekundungsverfahren gestartet. Und dazu gehört ebenso unsere Überzeugung als christlicher Träger, dass religiöse Bildung ein unverzichtbarer Baustein für die Entwicklung von Kindern und aller Menschen ist. Die religionspädagogischen Angebote sind Einladungen an Kinder wie an Familien, sich mit Fragen des Lebens auseinanderzusetzen. Das fängt mit dem Staunen über die Schöpfung an und hört mit der Fragen rund um Tod und Sterben noch lange nicht auf. 

Dass dies nun an diesem Ort fehlt, wo Mitarbeitende Kinder jahrelang gut begleitet haben, ist ein echter Verlust."

Wichtig ist für alle Kita-Träger im Kreis Steinburg nun zu wissen: Einen automatischen Übergang von evangelisch-gemeindlichen Kitas ins Kita-Werk, wie er bei beiderseitigem Einverständnis bislang möglich war, wird es in der Form nicht mehr geben. Im Kreis Pinneberg hingegen, gibt es so einen Grundsatzbeschluss nicht und die Verfahren bleiben wie gehabt. Im Bereich der Nordkirche gibt es vereinzelt Trägerwechsel in den nicht-konfessionellen Bereich, so in Bordelum/ Nordfriesland. 

Veröffentlicht am Mi. 12.06.2024