Neue Finanzsatzung: Bildung einer Arbeitsgruppe

Kirchenkreis bringt eine neue Finanzsatzung auf den Weg

Im Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf bildet sich derzeit eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer neuen Kirchenkreisfinanzsatzung. Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, Beschlussvorlagen für die Kirchenkreisgremien zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe besteht aus jeweils zwei Mitgliedern des Kirchenkreisrates sowie des Kirchenkreisfinanzausschusses. Ferner stehen der Arbeitsgruppe die Präses der Synode, Beate Raudies, sowie ein weiteres stellvertretendes Mitglied  des Kirchenkreisrates als beratende Mitglieder zur Seite. Die Arbeitsgruppe wird natürlich durch die Verwaltung begleitet. Zuletzt wurde die Kirchenkreisfinanzsatzung im Jahre 2014 geändert. Es ist vorgesehen, dass die neue Kirchenkreisfinanzsatzung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Veröffentlicht am Mi 04.12.2019