Illustration mit fröhlichen Kindern in einer Kirche

Neue Berechnungsgrundlage für Verwaltungskostenerstattung

Stellen Sie sich eine Kita wie ein Haus vor, das auf vielen Säulen steht – eine davon ist die Verwaltung. Sie sorgt im Hintergrund dafür, dass alles rechtlich, finanziell und organisatorisch läuft. Doch wie viel kostet diese Säule – und wer trägt sie?

Bisher wurde die sogenannte Verwaltungskostenerstattung (VKE) in unserem Kirchenkreis sehr unterschiedlich berechnet: mal als Prozentsatz vom Kita-Haushalt, mal als Pauschale pro Kitaplatz. Das führte nicht nur zu Intransparenz, sondern stellte auch die Fairness infrage. Deshalb gibt es jetzt eine neue, einheitliche Berechnungsgrundlage.

Die VKE orientiert sich konsequent am tatsächlichen Aufwand: Grundlage ist der gesetzlich festgelegte Pflichtleistungskatalog. In diesem Katalog steht, welche Aufgaben die Kirchenkreis-Verwaltung für die Kita-Träger übernimmt: zum Beispiel Personalabrechnung, Buchhaltung, rechtliche Beratung oder Haushaltsplanung.

Für die Neuberechnung wurden alle Mitarbeitenden in der Verwaltung, die für Kitas tätig sind, anteilig berücksichtigt. Neben den sich daraus ergebenden Personalkosten flossen auch anteilig die Arbeitsplatzkosten wie Büromiete, IT und Telefon ein. Für die Berechnung der Arbeitsplatzkosten wurden die Pauschalwerte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) herangezogen. Teil man diese Summe durch die aktuell genehmigten 1431 Kita-Plätze der 17 Kitas, erhält man 472 Euro als VKE pro Platz. Dieser Betrag müssen Kitas künftig in der Haushaltsplanung berücksichtigen.

Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit

Wichtig: Alle Zahlen sind gerundet. Die Berechnung wird jährlich überprüft und angepasst – etwa bei Tarifsteigerungen oder veränderten Platzkapazitäten. Die aktuellen Zahlen beinhalten bereits die Personalkostensteigerung der letzten tariflichen Lohnerhöhungen. Berechnung wie Höhe der VKE waren Thema im KKR und wurden mit den betroffenen Trägern im KVZ durch Verwaltungsleiterin Sabine Tischendorf und Propst Paar erläutert.

Mit diesem neuen Modell möchten das KVZ mehr Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit in der Kita-Verwaltung schaffen und gleichzeitig effizient und verantwortungsvoll mit kirchlichen Geldern umgehen.

Zur Einordnung: Die VKE wird im Rahmen der sogenannten SQKM-Mittel abgerechnet. SQKM steht für Standard-Qualitäts-Kosten-Modell. Das sind Mittel, die seit dem Jahr 2025 von der Stadt oder den Kommunen an die Kitas gezahlt werden. SQKM hat dazu geführt, dass die Kirchenkreisverwaltung die tatsächlichen Ist-Kosten überprüft und neu berechnet hat. Ziel war die Transparenz der Leistungen wie auch kostendeckende Umlegungen. Die SQKM-Mittel werden in jedem Jahr spätestens bis zu den Sommerferien für das Folgejahr errechnet und beantragt.

In guter Abstimmung und Partnerschaft

Die Arbeit in Kitas läuft nicht erst in Zeiten des neuen Kita-Gesetzes Gefahr, nur unter finanziellen Gesichtspunkten betrachten zu werden. Sie ist für Einzelträger wie die Kirchengemeinden als auch deren kommunalen Standortgemeinden eine echte Herausforderung geworden.

Unser Ziel ist es, in guter Abstimmung und Partnerschaft, diese Lasten zusammen zu schultern, damit Kinder, Mitarbeitende und Familien unserer Evangelischen Kitas mit Gott ihren eigenen Weg in Freude und Würde finden.

Veröffentlicht am Mi. 11.06.2025