Der Kirchenkreis legte heute im Kirchlichen Zentrum Elmshorn auf einer Pressekonferenz das Gutachten der unabhängigen Wirtschaftsprüfung vor. Der Prüfbericht liefert dem Kirchenkreis ein eindeutiges Ergebnis: Es hat Verfehlungen im Zusammenhang mit der Bestellung und Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie der Nutzung von Kreditkarten des Kirchenkreises gegeben. So steht es in dem Dokument, dass der Kirchenkreisrat (KKR) als Auftraggeber nun erhalten hat.
Die Schadenshöhe beträgt insgesamt zirka 40.000 Euro. Der größte Anteil der Summe bezieht sich auf die Versteuerung von Dienstwagen. „Die Verfehlungen wurden durch fehlende Überwachungen bzw. ein fehlendes Compliance-System begünstigt und ermöglicht“, heißt es weiter in dem Gutachten.
Propst Thielko Stadtland räumt im heutigen Pressegespräch im Kirchlichen Zentrum Elmshorn (KiZE) ein, dass eine Reihe von Fehlern passiert sind. „Der finanzielle Schaden wiegt weniger schwer als der Vertrauensschaden, der entstanden ist. Wir sind nun dabei, die Empfehlungen des Prüfungsberichtes abzuarbeiten und mehr Kontrollsysteme zu integrieren.“ Propst Dr. Bergemann indes möchte hier nicht zitiert werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Prüfbericht im Überblick:
Zu den Fahrzeugen:
- Es wurden mehr Dienstwagen angeschafft als per Dienstwagenvereinbarung geregelt (insgesamt 7)
- Es gab Privatfahrten, ohne dass eine vertragliche Regelung dazu vorlag
- Die Fahrzeuge wurden teilweise nicht versteuert
Insgesamt wurden die kirchenrechtlichen Bestimmungen für die Beschaffung und Nutzung nicht eingehalten.
Zu den Kreditkarten:
- Eine Kreditkarte wurde für private Zahlungen benutzt
- Eine weitere Kreditkarte wurde ungerechtfertigt privat genutzt, die Summen aber umgehend zurückerstattet
Kassenbelege:
- Es gab eine Erstattung des Kirchenkreises für Gegenstände und Dienstleistungen, die privat hätten bezahlt werden müssen
Aufarbeitung
Der Kirchenkreis hat Rückzahlungsforderungen geltend gemacht. Teilweise wurden bereits Gelder zurückgezahlt. Weitere Rückzahlungen sind noch nicht geflossen, aber zugesagt. Ebenfalls zugesagt ist die Übernahme von Steuernachzahlungen für Privatfahrten. Der Kirchenkreis hat eine Selbstanzeige bei den Steuerbehörden auf den Weg gebracht. Fahrzeuge, die nicht den Regelungen der Nordkirche für die Beschaffung von Dienstwagen entsprechen, wurden abgegeben.
In Zukunft
In der Verwaltung wird eine Stabsstelle für Controlling und Compliance installiert. Personenbezogene Dienstwagen schafft der Kirchenkreis nur noch für Pröpst*innen mit entsprechender schriftlicher Vereinbarung an und achtet bei der Auswahl des Fahrzeugs auf Belange des Klimaschutzes. Für den Kirchenkreis gibt es nur noch eine Kreditkarte für die IT-Abteilung. Diese wird für die Beschaffung technischer Ausstattung benötigt.