30 Teilnehmende hatten in der Zukunftskonferenz für die Evangelische Jugendarbeit miteinander diskutiert, davon mehr als die Hälfte unter 27 Jahren. "Schön, so einen Austausch zu haben über Grenzen hinweg", beschrieb KKR-Mitglied Pia Carstens aus Itzehoe den vorangegangenen Prozess. Aus der Tagung ist ein Beschlussvorschlag entstanden, den die Synode nun verabschiedete:
"Das Jugendwerk des Kirchenkreises braucht einen Jugend-Ausschuss. Er setzt sich aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. 5 weitere stellvertretenden Mitglieder sollen grundsätzlich immer zu allen Sitzungen eingeladen werden und alle Protokolle erhalten. Sie nehmen ggf. mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
3 Mitglieder (und 3 stellvertretende Mitglieder) des Ju-A werden aus der Jugend-Vollversammlung heraus gewählt. Dabei muss eine Person aus dem Vorstand der Vollversammlung gewählt werden.
2 Mitglieder (und 2 stellvertretende Mitglieder) werden vom Konvent der Hauptamtlichen der Jugendarbeit gewählt. Von den 2 Mitgliedern der Hauptamtlichen muss eine Person zum Leitungsgremium des Jugendwerks gehören. Nach Möglichkeiten sollen die beiden Hauptamtlichen aus unterschiedlichen Propsteien des Kirchenkreises kommen.
Der nach pröpstlicher Satzung zuständige Propst hat ein Gastrecht und kann mit beratender Stimme teilnehmen."
Alle Anwesenden waren sich einig, die Vollversammlung der Jugend stärken zu wollen - darüber war in der Septembersynode eine Debatte entbrannt, nachdem es Vorschläge gab, die Vollversammlung mangels Beteiligung zu verkleinern.
Auch diesmal gab es eine intensive Diskussion und zwar über einen Punkt in der ebenfalls verabschiedeten Synopse zum "Konzept für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen". Hier hatten der Kirchenkreisrat und das Jugendwerk eine Verschärfung der Einstellungskriterien für Jugendmitarbeitende vorgeschlagen. Eine breite Mehrheit störte sich an der Formulierung: "Es müssen qualifizierte Fachkräfte eingestellt werden (Diakon*innen oder Gemeindepädagog*innen nach §5 Anerkennung von Abschlüssen, DGpDG)". Stattdessen schlugen sie vor, die bisherige Formulierung "sollen" beizubehalten. So könnten auch Erzieher oder andere Berufsgruppen einbezogen werden und es entstünde kein Druck auf die Mitarbeitenden, sich sofort weiter qualifizieren zu müssen. So hielt die Synodale Beritt Mahrt aus Wilster eine leidenschaftliche Rede für das Wörtchen "sollen" und verglich das geplante Gesetz mit einem Korsett. In Zeiten des Fachkräftemangels, so argumentierte sie, sei es geradezu fahrlässig, sich derartig einzuengen in der Personalauswahl. 27 Synodale stimmten am Ende für diese Version. Die Befürworter:innen der Regelverschärfung - darunter Propst Thielko Stadtland und der KKR - wiesen darauf hin, dass es ja großzügige Zeiträume für die Nachqualifizerung geben könne und die bisherigen Mitarbeitenden Bestandsschutz genießen. Sie erhielten nur 16 Stimmen und konnten sich nicht durchsetzen. Thielko Stadtland hatte argumentiert: "Hier gehts nicht um jemanden, der mal die Pfadfinder begleitet. Hier gehts um feste Stellen, teilweise in Vollzeit, die zur Hälfte refinanziert werden. Wir brauchen hohe Qualität in diesem Kirchenkreis."