Synodenpräsidium und Verwaltung des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf

Haushaltsplan beschlossen

Natalie Lux

Am Sonnabend beschlossen die 56 Synodalen den Haushalt des Kirchenkreises für das laufende Jahr 2021 – auf Basis der im März beschlossenen Finanzsatzung.

Die vorläufige Haushaltsplanung hat ein Ende: Am Sonnabend, den 22. Mai, kam die Synode des Kirchenkreises zu einer digitalen Sitznung zusammen. Im Wesentlichen ging es um die Finanzen. 56 Synodalen beschlossen den Haushalt des Kirchenkreises für das laufende Jahr 2021 – auf Basis der im März verabschiedeten Finanzsatzung.

Nur noch rund 11.676.000 Euro Kirchensteuern sind zu verteilen. Das ist ein deutlicher Rückgang um 13,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (13.521.000 Euro). Um die Sparzwänge abzumildern, sind zusätzliche 600.000 Euro aus der allgemeinen Ausgleichsrücklage für die laufenden Kosten eingeplant. 53 Synodale stimmten dem Etat so wie vom Kirchenkreisrat und -finanzausschuss vorgeschlagen zu.

Erspartes auch für die Pro-Kopf-Zuweisung

Nach Abzug aller Ausgaben für den Kirchenkreis und den Gemeindezuschüssen, etwa für Jugendarbeit und Musik, bleiben den Kirchengemeinden eine Pro-Kopf-Zuweisung von 32,63 Euro pro Gemeindeglied. Laut aktueller Prognosen bleiben die Kirchensteuerzuweisungen auf niedrigem Niveau, sodass der Kirchenkreis auch in den nächsten Jahren Erspartes verwenden muss, um alle jetzigen Arbeitsbereiche zu erhalten sowie die Pro-Kopf-Zuweisung an die Gemeinden nicht zu senken.

Diverse Budgetrücklagen werden bereits jetzt aufgelöst und der allgemeinen Ausgleichrücklage zugeführt. Laut Finanzsatzung gibt es nun im Wesentlichen die allgemeine Ausgleichsrücklage sowie die Kirchenkreisrücklage.

Neue Kriterien für Bauunterhaltung

Vom Sparkurs betroffen ist auch die Bauunterhaltung. Das Volumen des diesjährigen Investitionsplans ist deutlich gesunken. Der Kirchenkreis hat indes begonnen, Kriterien für die Bauunterhaltung so neu zu definieren, dass sie auch mit schmalerem Budget finanzierbar sind. Dabei sollen nicht nur baufachliche Aspekte, sondern auch "politische Entscheidungen", wie Propst Dr. Thomas Bergemann erläuterte, herangezogen werden.  Gemeint ist die grundsätzliche Frage, welche Gebäude zu erhalten sind. Der KKR erarbeitet die Kriterien unter Beteiligung des Bauausschusses und Fachleuten anderer Gremien.

Perspektivisch will der Kirchenkreis  zudem zum Beispiel im Bereich der  Schulkooperativen Arbeit, Krankenhaus- und Notfallseelsorge externe Geldgeber zur Mitfinanzierung finden. Das Defizit des Kirchlichen Zentrums Elmshorn (derzeit 153.000 Euro) soll abgebaut werden.

Eine kurze Debatte gab es um Beauftragungen des Kirchenkreises. So ist der interreligiöse Dialog und die Hospizarbeit mit vierstelligen Beträgen in diesem Jahr aufgeführt, denn es gibt Veranstaltungen zum Jubiläum "1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland". Zudem hat ein Hospiz in Itzehoe eröffnet, das mit Projektarbeit unterstützt wird. Da andere Beauftragungen mit "0 Euro" gelistet sind, hat die Synode den KKR beauftragt, zu diskutieren, welche Beauftragungen es künftig geben und mit welchen Mitteln ausgestattet werden sollen.

Veröffentlicht am Di 25.05.2021