Am Ende hoben die allermeisten Synodalen die Hand 21-mal zum Ja, um alle Teilhaushalte zu verabschieden. Darunter den Stellenplan, den Pfarrstellenplan und den Investitionsplan für Sanierungen an Kirchen. 13,9 Millionen hat der Kirchenkreis 2025 zu verteilen.
Dazu ein Artikel aus den Elmshorner Nachrichten
Es gibt wenig Gelegenheit zum Sparen
In der Haushaltsberatung wurde deutlich, dass der finanzielle Spielraum für Kirchenkreis und Gemeinden enger wird. Und: So, wie die Evangelische Kirche strukturell aufgebaut ist, finden sich kaum Möglichkeiten, großflächig zu sparen. "Wir können nicht in Insolvenz gehen oder den Kirchturm abreißen, wenn die Sanierung zu teuer wird", hieß es etwa aus den Gemeinden. Die wenigen Mitarbeitenden wolle und dürfe man auch nicht entlassen. Und auch die Energiekosten sind ein Fakt, auch wenn fast überall der Klimaschutz vorangetrieben wird und Einsparungen erzielt wurden. Für die Pensionen der Pastor:innen, betonte Finanzausschussvorsitzender Dr. Roland Wink, müsse wesentlich mehr Geld zurückgelegt werden. Auch das Kirchliche Verwaltungszentrum kann kaum Kosten senken, nicht zuletzt durch steigende Gehälter. Es machte sich eine gewisse Ratlosigkeit breit. Aufbrüche zu neuen Ideen waren in der Synode noch nicht zu spüren. Wohl aber die Erkenntnis, dass es nun eng wird mit dem Geld. Und so wurden zum Beispiel zwei Anträge auf Bausanierung aus der Itzehoer Kirchengemeinde St. Michaelis abgelehnt (vgl. Text dazu).
Kirchensteuereinnahmen und Rücklagen
Die Kirchenkreissynode hat am 16. November über 13,9 Millionen Euro Kirchensteuern beraten und beschlossen. Der Kirchensteuerzuweisung von der Landeskirche sind noch sogenannte Clearingmittel in Höhe von 114.100 Euro an die Kirchengemeinden hinzuzurechnen. Zur Finanzierung von Klimaschutzprojekten ist im Haushaltsplan 2025 eine Rücklagenzuführung in Höhe von 300.000 Euro an die Rücklage Klimaschutz eingeplant, zudem erfolgen Rücklagenzuführungen von 100.000 Euro an den Innovationsfonds und 90.000 Euro an die Ausgleichsrücklage (als Vorwegabzug im Rahmen der Verteilung der Kirchensteuerzuweisung an den Kirchenkreis und die Kirchengemeinden).
Kosten für Gemeinschaftsprojekte steigen
Vorrangig wird von der landeskirchlichen Zuweisung der Gemeinschaftsanteil abgezogen, also Aufgaben, die Kirchenkreis und Kirchengemeinden gemeinsam betreffen. Er besteht aus nachfolgend aufgeführten Posten:
· Pfarrbesoldungskosten: 4.459.400 Euro (die tatsächlichen Kosten betragen rund 5,3 Millionen Euro, werden aber zum Teil intern und extern refinanziert)
· Kirchliches Verwaltungszentrum (KVZ): 2.293.500 Euro
· Klimaschutzzuweisung: 111.200 Euro
· Gemeinschaftsprojekte: 722.800 Euro (hierzu gehören u.a. Kirchenkreisarchiv, Mitarbeitervertretung, Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin, IT-Bereich, Friedhofsfachberatung u.a.)
· Kirchlich-Diakonischer Profilbeitrag (Kindertagesstätten): 69.500 Euro
· Investitions- und Baumaßnahmen: 278.000 Euro (Kirchenkreis-Zuschuss für Bauvorhaben der Kirchengemeinden, Kirchen und Kirchräume)
· Förderung der Zusammenarbeit in den Regionen: 69.500 Euro
· Zahlungen an Kirchengemeinden bei außergewöhnlichen Erträgnissen des Pfarrvermögens: 10.000 Euro
Kirchenkreis und Gemeinden teilen sich Kirchensteuern zu 32 und 68 Prozent
Das verbleibende Geld, die sogenannte Nettoverteilmasse, wird gemäß der von der Kirchenkreissynode beschlossenen Finanzsatzung zu 32 Prozent dem Kirchenkreisanteil, dies entspricht 1.726.800 Euro, und zu 68 Prozent dem Gemeindeanteil, dies entspricht 3.669.300 Euro, zugeordnet.
Zum Kirchenkreisanteil gehören:
Dienste und Werke (insgesamt 1.487.300 Euro mit nachfolgender Aufteilung)
· Seelsorgedienste: 267.700 Euro (Krankenhausseelsorge, Notfallseelsorge, Seelsorge im Alter
· Bildungswerk: 141.300 Euro (Frauenwerk, Ökumene, Flüchtlingsarbeit, Gemeinde- und Personalentwicklung)
· Jugendwerk: 96.700 Euro (Allgemeine Jugendarbeit, Schulkooperative Jugendarbeit)
· Kirchenmusik/Posaunenarbeit: 66.900 Euro
· Medien und Kommunikation: 163.600 Euro
· Diakonisches Werk: 654.400 Euro
· Perspektivwerk: 96.700 Euro (Projektentwicklung, Übrige Arbeitsbereiche: 239.500 Euro (z.B. synodale Gremien, leitende Organe, u.a.)
Zum Gemeindeanteil gehören:
Bedarfszuweisung Jugendarbeit: 352.300 Euro
Bedarfszuweisung kirchenmusikalische Arbeit: 425.600 Euro
Allgemeine Gemeindezuweisung: 3.005.500 Euro (inkl. Clearingmitteln)
Aus den genannten Ausgaben ergibt sich die Zuweisung für die Kirchengemeinden (Betrag pro Gemeindeglied). Sie beträgt 37,09 Euro (inklusive Clearingmitteln in Höhe von 1,41 Euro).
Ausblick
Der Kirchenkreisrat reagiert auf die angespannte Haushaltslage mit einer Sondertagung, bei der es um die finanzielle Situation in den Kirchengemeinden und Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft geht. Die Klausurtagung findet im Januar statt und wir werden berichten.