Kirchturm der St.-Nikolai-Kirche Elmshorn

Fördergelder: Über den eigenen Kirchturm hinaus

Natalie Lux

Kirchenkreis fördert regionale Zusammenarbeit mit einem Fonds.

Die Zeichen der Zeit stehen auf regionaler Zusammenarbeit. Der Kirchenkreis fördert die Zusammenarbeit in den sechs Regionen mit jährlich rund 60.000 Euro. So hatte es die Synode jüngst mit dem aktuellen Haushaltsplan beschlossen. Die Mitglieder des Kirchenkreisrats haben nun die Kriterien definiert.

Gefördert werden beispielsweise: regionale Zusammenlegung von Sekretariaten, Gemeindemanager*innen, Öffentlichkeitsarbeit für regionale Entwicklungsprozesse, Maßnahmen zur Vorbereitung von Kirchengemeindefusionen oder zur Entlastung von Kirchengemeinderäten und Pastor*innen sowie zur Entwicklung der Identität einer Kirchengemeinde. Die Regularien der Förderung:

  • Einen Antrag darf eine Kooperation aus mindestens zwei Kirchengemeinden einer Region stellen.
  • Projekte sind ab 500 Euro förderfähig.
  • Pro Antrag werden maximal 10.000 Euro finanziert, eine Region kann mit maximal 15.000 Euro pro Jahr unterstützt werden.
  • Mindestens 30 Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragstellenden oder Beteiligten selbst zahlen.
  • Anträge müssen spätestens acht Wochen vor Beginn des Projekts im jeweils zuständigen Propstensekretariat eingereicht werden.
  • Über die Bewilligung entscheidet der KKR.

Veröffentlicht am Mo 12.07.2021