Bericht aus dem KKR

Auf der digitalen Synode am 12. Februar hat die Vorsitzende des Kirchenkreisrat, Margarete Heydorn, Stellung zum Rücktritt von Propst Dr. Thomas Bergemann bezogen. Heydorn ist als Vorsitzende nachgerückt. Eine Neuwahl erfolgt am 23. Februar.

Am 12. Februar tagte die Synode des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf. Nach der Andacht von Pastor Haverland und der Klärung organisatorischer Fragen bezog Margarete Heydorn, Vorsitzende des Kirchenkreisrates (KKR), gegenüber der Synode Stellung zum Rücktritt von Propst Bergemann. Als stellvertretende Vorsitzende hat Heydorn nach dem Rücktritt des Propstes den Vorsitz übernommen. Eine Neuwahl des Vorsitzes erfolgt am 23. Februar.

Frau Heydorns Bericht aus dem KKR:

„Im Namen des Kirchenkreisrats möchte ich Stellung beziehen zur gegenwärtigen Situation. Transparenz ist uns allen sehr wichtig. Wir versichern Ihnen, dass wir Gremien wie die Synode und die Öffentlichkeit proaktiv informieren – soweit es uns (auch juristisch) möglich ist. So wie es auch mit dem Sonder-Newsletter geschehen ist. Bitte haben Sie andererseits auch Verständnis dafür, dass wir als Dienstgeber die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitenden wahren.

Im Moment können wir Ihnen sagen, dass Unregelmäßigkeiten in der Wahrnehmung der Aufgaben der Verwaltungsleitung festgestellt wurden. Diese haben dazu geführt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verwaltungsleiter und dem Kirchenkreis zu Ende Januar einvernehmlich beendet wurde. Der Kirchenkreisrat (KKR) hat eine externe Finanzprüfung beauftragt. Der Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Eine Anwaltskanzlei ermittelt etwaige noch bestehende Ansprüche des Kirchenkreises aus dem Arbeitsverhältnis.

Mittlerweile gibt es auch Anhaltspunkte dafür, dass Propst Dr. Bergemann seine Amtspflichten als KKR-Vorsitzender nicht mit der gebotenen Sorgfalt erledigt haben könnte. Die Prüfung erfolgt in einem kirchengesetzlich geordneten dienst- bzw. gegebenenfalls disziplinarrechtlichen Verfahren. Das Landeskirchenamt geht dem jetzt nach und hat die Vorermittlungen aufgenommen. Für uns im KKR gilt die Unschuldsvermutung während des laufenden Verfahrens.

In einem Artikel, der heute morgen in den Elmshorner Nachrichten erschienen ist, stehen noch weitere Informationen. Dort werden unter anderem der Bischof und das Landeskirchenamt zitiert. Der KKR kann ihnen aber zu diesem Zeitpunkt nur diese Auskünfte geben. Ich habe alles gesagt, was ich Ihnen sagen kann und darf. Ich weiß, das lässt viele Fragen offen. Wir befinden uns gerade in einem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Transparenz und rechtlichen und moralischen Anforderungen. Ich bitte um Verständnis, dass wir heute nicht alle Fragen beantworten können.“

Margarete Heydorn, Vorsitzende des Kirchenkreisrates Rantzau-Münsterdorf

Veröffentlicht am Sa 12.02.2022