Kühe auf dem Deich
Vier Kühe stehen in der Wilstermarsch auf dem Deich.

Ausgleich für Pfarrland-Erträge beschlossen

Natalie Lux

Kirchengemeinden, die für ihr Pfarrland außergewöhnliche Erträge erzielen, bekommen nach Synodenbeschluss nun eine Ausgleichszahlung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Brachland oder landwirtschaftliche Nutzfläche als Photovoltaik- oder Windenergieanlage-Standort bzw. Bauland entwickelt wird. Der Ausgleich beträgt bis zu 50 Prozent des Mehrertrags. Das Geld für verpachtetes Pfarrland fließt bislang komplett an die Nordkirche.

Brachland zu Windpark, Landwirtschaft zu Bauland: Wenn Kirchengemeinden Ihr Pfarrland weiter entwickeln und höhere Erträge erzielen, bekommen sie künftig bis zu 50 Prozent ihres Mehrertrags. Das gilt für einen jährlichen genauso wie für einen einmaligen Mehrertrag. Über die genaue Höhe entscheidet der Kirchenkreisrat, an den die Kirchengemeinden ihren Antrag stellen muss. 

Wenn Kirchengemeinden Land vermieten oder verpachten, mussten sie die Erträge bislang komplett an die Nordkirche abführen. Die Erträge aus Pfarrland dienen laut Kirchengesetz der Bezahlung der Pastor:innen, die von der Landeskirche zentral besoldet werden. 

Veröffentlicht am Di 10.09.2024