Brachland zu Windpark, Landwirtschaft zu Bauland: Wenn Kirchengemeinden Ihr Pfarrland weiter entwickeln und höhere Erträge erzielen, bekommen sie künftig bis zu 50 Prozent ihres Mehrertrags. Das gilt für einen jährlichen genauso wie für einen einmaligen Mehrertrag. Über die genaue Höhe entscheidet der Kirchenkreisrat, an den die Kirchengemeinden ihren Antrag stellen muss.
Wenn Kirchengemeinden Land vermieten oder verpachten, mussten sie die Erträge bislang komplett an die Nordkirche abführen. Die Erträge aus Pfarrland dienen laut Kirchengesetz der Bezahlung der Pastor:innen, die von der Landeskirche zentral besoldet werden.