Foto des Gebäudes Kirchenkreisarchiv in Wrist

Archiv zieht um, Kirchliches Zentrum bekommt Solaranlage

Natalie Lux

Das Kirchenkreisarchiv soll aus dem renovierungsbedürftigen Gebäude in Wrist ausziehen. Für diesen Plan gab die Synode am Sonnabend einstimmig grünes Licht. Für die historischen Kirchenbücher geht es nach Dithmarschen. Die Synode beschäftigte sich mit zwei weiteren Kirchenkreis-Gebäuden: Dem Kirchlichen Verwaltungszentrum und dem Kirchlichen Zentrum Elmshorn.

Die neuen Räume werden nicht mehr “so schön begehbar sein”, räumte Propst Thielko Stadtland ein. Denn die historischen Kirchenbücher wie Taufregister und Bestattungsverzeichnisse werden in einem Keller im Kirchenkreis Dithmarschen gelagert werden. Ahnenforscher, die einen Blick in die wertvollen Dokumente werfen wollen, bekommen trotzdem die Möglichkeit der Einsicht. In der Synode gab es keine Gegenstimmen zu diesem Plan. Zur Abstimmung stand nicht der Umzug selbst, sondern die Streichung des Sperrvermerks für die Umzugskosten. Das bedeutet, es war zuvor zwar Geld für einen Umzug bereitgestellt, der Kirchenkreis durfte aber nicht darüber verfügen, ohne die Synode abermals zu befragen. Dies ist nun geschehen und der Sperrvermerk aufgehoben. “Der Umzug kostet, dafür sparen wir hinterher groß bei den Betriebskosten”, verspricht Propst Stadtland. In welche Zukunft das Gebäude, in dem unter anderem die Heizung kaputt ist, gehen wird, ist noch nicht entschieden. 

Auch beim Kirchlichen Verwaltungszentrum (KVZ) in Itzehoe und dem Kirchlichen Zentrum Elmshorn (Kize) ging es um Sperrvermerke. Die Synodalen stimmten der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kize zu. 50.000 Euro stehen nun dafür bereit und die Investition soll sich in der Zukunft bezahlt machen. In den Unterlagen heißt es: “Die PV-Anlage wird sowohl ökologisch als auch finanziell einen großen Nutzen für den Kirchenkreis haben und die weitere Umsetzung soll in 2025 ohne zeitlichen Verzug nach deren Vorlage fortgesetzt werden. Die Substanzerhaltungsrücklage Gebäude KiZE lässt die Investition zu.”

Für eine energetische Sanierung des KVZ stand nicht die Aufhebung des Sperrvermerks, sondern die Übertragung der Entscheidung auf die Kirchenkreisgremien KKR und Finanzausschuss zum Beschluss. Dem stimmten die Synodalen zu. Gleichwohl ließen Mitglieder des Finanzausschusses durchblicken, dass eine umfangreiche Sanierung keinesfalls gesetzt sei. Auch Kirchengemeinden müssten manche Gebäude aufgeben oder anders nutzen. “Was für die Kirchengemeinden gilt, gilt auch für den Kirchenkreis”, betonte Beritt Mahrt aus Wilster, Mitglied des Finanzausschusses, mehrfach. Hier müsse sorgfältig abgewogen werden. 

Veröffentlicht am So. 16.03.2025