In ihr ist festgelegt, wer Flüchtlingsschutz erhält und welche Rechte und Pflichten damit sowohl für den Flüchtigen als auch für den aufnehmenden Staat verbunden sind. Bis heute hat sie an Aktualität nichts verloren, auch wenn in ihr weder Flucht vor Krieg noch Flucht aufgrund des Klimawandels explizit gemacht werden. Die GFK ist fest im europäischen Asylrecht verankert. Das heißt nun aber nicht, dass zumindest einige Staaten der Europäischen Union sie uneingeschränkt umsetzten. So kommt es immer wieder zu Meldungen über sogenannte Pushbacks an EU-Außengrenzen. Das gewaltsame Zurückdrängen von Flüchtlingen, um sie am Grenzübertritt zu hindern, widerspricht dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung, wie er in der GFK festgelegt ist (vgl. Art 33). Wer darüber in der Zeitung liest und dann seine Bibel aufschlägt, mag irritiert sein, basiert doch die GFK auf den ethischen Grundlagen des christlichen Abendlandes, wie sie klar in der Bibel formuliert sind im Brief des Paulus an die Galater 5,14: „Denn das ganze Gesetz ist in dem einen Wort erfüllt: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!“ Um nicht missverstanden zu werden, mir geht es nicht darum, mit der Bibel Politik zu machen, aber der ethische Anspruch, der aus der christlichen Botschaft erwächst, ist nicht verhandelbar. Dass wir ihm nicht gerecht werden, steht außer Frage, dass wir ihm aber dennoch nacheifern sollen, ebenso. Die Flucht ins Nationale ist unvereinbar mit dem Glauben an den einen Schöpfer des Himmels und der Erde. Mein Nächster ist nicht nur der, der mir Nahe ist, sondern auch der Fremde, der mir nahe kommt. Denn so könnte Paulus auch schreiben: "Liebe deinen [geflüchteten] Nächsten wie dich selbst."
Franziska May, Pastorin in der Friedenskirchengemeinde Elmshorn
