Propst
In der Nordkirche bezeichnet Propst und Pröpstin das leitende geistliche Amt eines Kirchenkreises. Von der Ausbildung unterscheidet sich ein Propst oder eine Pröpstin nicht von einem Pastor oedr einer Pastorin. Die pröpstliche Person wird von der Synode des Kirchenkreises für jeweils zehn Jahre gewählt, ist den Pastorinnen und Pastoren dienstvorgesetzt und qua Amt Mitglied des Kirchenkreisrats. In anderen Landeskirchen wird dieses Amt Superintendent oder Dekan genannt. Propst des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf ist Dr. Thomas Bergemann.

Dr. Thomas Bergemann
Kirchenstraße 6
25524 Itzehoe
Propstensekretariat:

Pastorin Claudia Köckert
Pröpstliche Referentin
Kirchenstraße 6
25524 Itzehoe