Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein können Fördermittel aus dem Fonds für Barrierefreiheit beantragen. Ziel des Landes ist es, Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Da Kirchengemeinden öffentlich zugängliche Räume bereitstellen, sind sie ausdrücklich antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive (bauliche) und nicht‑investive Maßnahmen:
Investiv (baulich)
- barrierefreie Toiletten in Gemeindehäusern und auf Friedhöfen
- Rampen, Aufzüge, Plattformlifte
- automatische Türöffner und Türverbreiterungen
- barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich
- Induktionsanlagen und barrierefreie Beschilderung
Nicht‑investiv
- barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote
Was ist nicht förderfähig?
- Neubauten (komplette Neubauprojekte)
- Vorhaben mit vorrangiger Einkommenserzielung (z. B. gewerbliche Nutzung, Vermietung als Hauptzweck)
Wie hoch ist die Förderung?
- 50–75 % Regelförderung
- bis zu 90 % bei Projekten mit besonderer Bedeutung
- maximal 200.000 € pro Projekt
- keine Mindesthöhe – auch kleine Maßnahmen sind förderfähig
- Eigenanteil: 10–50 %, abhängig vom Projektumfang
Beispiele aus der Praxis
- Barrierefreie Toilette (40.000 €): 30.000 € Förderung
- Türöffner (8.000 €): 6.000 € Förderung
- Wegeführung Friedhof (150.000 €): bis zu 135.000 € Förderung
Anforderungen an die Antragstellung
- Nachweisliche Beteiligung von Betroffenen (z. B. Rückmeldungen, Gespräche, Stellungnahmen)
- Antragstellung ausschließlich online über das Serviceportal des Landes
- Frist: bis spätestens 01.04.
Hinweis zum Bewilligungszeitraum: Es kann zunächst ein Bewilligungszeitraum von maximal zwei Jahren beantragt werden. In diesem Zeitraum müssen sowohl die Durchführung der Maßnahme als auch Rechnungslegung, Abruf und Verwendung der Fördermittel erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie während der Maßnahme begründet beantragt wird.
Beratungsangebot des Kirchenkreises und der Nordkirche: - Monika Martens, Projektentwicklerin und ansprechbar für den Kirchenkreis: monika.martens@kk-rm.de
- Ulrike Droste Neuhaus von der Fachstelle Kirche inklusiv der Nordkirche: ulrike.droste-neuhaus@seelsorge.nordkirche.de

